Fall Heinze: Schauspiel-Verband fordert Systemänderung
Hans-Werner Meyer will Mindestquote für freie Produktionsfirmen
Michael Brandes – 06.09.2009

Der Schauspieler Hans-Werner Meyer ist Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS). Den Fall Heinze nimmt er zum Anlass, strukturelle Änderungen bei ARD und ZDF einzufordern: „So lange das Film-Geschäft so organisiert ist wie heute, werden Fälle wie Heinze immer wieder passieren. Das Problem ist gar nicht so sehr eine Redakteurin, die sich selbst Aufträge zuschanzt, sondern dass es in der Branche keinen echten Wettbewerb gibt“, erklärt Meyer in einem „WAZ“-Interview.
Das Problem seien vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender: „Sie haben Tochterfirmen, die fast alle Aufträge bekommen und umgehen damit ihre eigenen Tarifverträge. Wenn wir Verhältnisse wie in Großbritannien hätten, sähe die Lage anders aus. Dort gibt es eine Quote für freie Produktionsfirmen, und wir werden um diese Quote nicht herumkommen. Ich fordere im Namen unseres Verbandes eine Quote von 20 Prozent für freie Produktionsfirmen“.
Hans-Werner Meyer ist heute Abend (6.9., 20:15 Uhr) im ZDF-Fernsehfilm „Bis an die Grenze“ zu sehen.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
amsp20000 am via tvforen.de
Wettbewerb im Medienbereich? Ich wüsste nicht wo.icki am via tvforen.de
Ich verstehe die Frage nicht: "Wettbewerb...ich wüsste nicht wo"?
Es ist doch ganz einfach: Aufträge sollen auch an freie Produktionsfirmen verteilt werden und nicht zu annähernd 100% automatisch an die jeweiligen Tochterfirmen von ARD und ZDF. Die Kriterien für die Auftragsvergabe müssen in den Bereichen Qualität, Leistung und Effizienz liegen, und der so genannte "Freie Produzent" darf nicht benachteiligt werden.icki am via tvforen.de
Ich verstehe die Frage nicht: "Wettbewerb...ich wüsste nicht wo"?
Es ist doch ganz einfach: Aufträge sollen auch an freie Produktionsfirmen verteilt werden und nicht zu annähernd 100% automatisch an die jeweiligen Tochterfirmen von ARD und ZDF. Die Kriterien für die Auftragsvergabe müssen in den Bereichen Qualität, Leistung und Effizienz liegen, und der so genannte "Freie Produzent" darf nicht benachteiligt werden.