Ich klage an

D 1941 (120 Min.)
  • Drama

Hanna Heyt ist eine lebenslustige Frau. Als ihr Mann den Ruf auf den Direktorposten eines Instituts in München bekommt, bereitet sie eine Feier für Kollegen und Freunde vor. Bereits während der Vorbereitungen stürzt sie unerklärlich eine Treppe im Haus hinab. Als sie während der Feier am Klavier sitzt, fühlt sie einen Krampf in ihrer Hand und kann nicht weiterspielen. Da die Taubheit auch am nächsten Morgen nicht weg ist, schickt ihr Mann sie zu Dr. Lang, einem alten Freund des Paares. Dieser untersucht sie und hegt den Verdacht, Hanna sei an multipler Sklerose erkrankt. Er offenbart seinen Verdacht Dr. Heyt, der entsetzt ist, aber dann doch das Urteil eines Spezialisten einholt. Jener bestätigt die unheilbare Krankheit, legt aber nahe, Hanna ihre Krankheit nicht mitzuteilen, um ihr ihren Optimismus und den Glauben an eine Besserung nicht zu nehmen. Fortan forscht Dr. Heyt in seinem Labor nach der Arbeit bis in die Nachtstunden nach einem Erreger der Krankheit und einem Mittel für ihre Heilung. Bei Hanna schreitet die Krankheit mittlerweile weiter fort. Sie erkennt, dass sie sich nach der Lähmung ihrer Beine und Arme immer weniger wird bewegen können. Daraufhin bittet sie Dr. Lang, sie, wenn es ganz schlimm wird, zu töten. Sie möchte nicht, dass ihr Mann eines Tages froh ist, wenn sie endlich gestorben ist, nachdem sie vor sich hinvegetiert hat und „nur noch eine Last“ war. Dr. Lang weist ihr Ansinnen als unethisch zurück. Hanna wendet sich mit derselben Bitte später auch an ihren Mann, der sie von der Möglichkeit einer baldigen Heilung zu überzeugen versucht. Die Krankheit verschlechtert ihren Gesundheitszustand rasch. Ein vermeintlicher Durchbruch in Heyts Forschungen entpuppt sich als Irrtum. Als Hanna unter Atemlähmungen leidet, bittet sie ihren Mann erneut, ihr nun zu helfen. Er entwendet das Medizinfläschchen von Dr. Lang und verabreicht seiner Frau eine Überdosis, an der sie stirbt. Dr. Lang ist außer sich, er bezichtigt Heyt daraufhin des Mordes und kündigt die Freundschaft. Heyt wird von seinem Schwager Eduard Stretter angezeigt. Im Strafverfahren wegen Mordes vor dem Schwurgericht stellt sich die Tat nach den Zeugenaussagen als quasi-humanitärer Akt dar. Die Zeugen geben dabei hauptsächlich Meinungen darüber ab, ob sie bestimmte Geschehnisse für möglich halten, und berichten kaum über eigene Erlebnisse. Die Schöffen diskutieren während einer einstündigen Verhandlungspause wegen des angekündigten Erscheinens von Dr. Lang den Fall im Beratungsraum kontrovers, der Vorsitzende Richter gebietet ihnen Einhalt, denn der Fall sei nicht so einfach, wie sie es darstellen. Es fehlt der Nachweis des ausdrücklichen Verlangens der Tötung durch die Getötete gegenüber dem Angeklagten. Dr. Lang, der zunächst auf Ladung nicht erschienen war, erscheint endlich vor Gericht. Durch die Konfrontation mit einem geistesgestörten Kind wurde er zum Umdenken veranlasst. Er hatte das an Hirnhautentzündung erkrankte Kind mit allen Mitteln am Leben erhalten. Seine Eltern Marie und Herbert Günther fragen ihn, warum er es nicht habe sterben lassen, denn nun ist es als Folge der Behandlung blind, gelähmt und geistesgestört in einer Anstalt. Er bestätigt nach erneutem Eintreten in die Beweisaufnahmen das ausdrückliche Verlangen von Hanna Heyt. Dr. Heyt bricht nun sein Schweigen vor Gericht und hält ein kurzes Plädoyer in eigener Sache. Er will ein Urteil, „um Klarheit zu schaffen für sich und zukünftige solche Fälle“.

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Internationaler Kinostart1941

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Sendetermine

Mo 12.01.1998
00:10–01:05
00:10–

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