alpha-demokratie Folge 447: Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit
Folge 447
Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit
Folge 447
Für eine Versammlung im Sinne des Verfassungsrechts braucht es nicht viel: mindestens zwei Personen, die ein Anliegen in die Öffentlichkeit transportieren wollen. Die Versammlungsfreiheit gilt als elementares Grundrecht im Kontext der Meinungsbildung. Sie wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes
geschützt. Den Artikel schaut sich Moderator Tilman Seiler in dieser Ausgabe von alpha-demokratie genauer an, zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walther Michl, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. (Text: ARD alpha)