Staffel 1, Folge 1–5

Staffel 1 von „Staat-klar!“ startete am 23.04.2009 im WDR.
  • Staffel 1, Folge 1 (15 Min.)
    Wofür genau ist eigentlich unser Bundespräsident da? Ist er machtvoller Staatslenker oder eher eine Art Maskottchen? Vollblutpolitiker oder Staatssymbol? Und weshalb spielen die Erfahrungen mit der Weimarer Republik dabei eine Rolle? Die Paragrafen unseres Grundgesetzes regeln genau was der Bundespräsident darf und was er nicht darf. Darüber hinaus hat er aber auch ein verborgenes Einflusspotenzial. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereDo 23.04.2009WDR
  • Staffel 1, Folge 2 (15 Min.)
    82 Millionen Menschen in Deutschland können nicht gleichzeitig Politik machen. Rund 600 Abgeordnete in Berlin bestimmen stellvertretend für alle, was im Staat geschieht. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Gesetzgebung und Regierungskontrolle. Damit steht der Bundestag im Zentrum unserer Demokratie. Teil zwei der Reihe „Staat – Klar!“ beschäftigt sich mit Arbeitsweise und Struktur des Parlaments sowie den Vorgaben des Grundgesetzes dazu. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereDo 18.06.2009WDR
  • Staffel 1, Folge 3 (15 Min.)
    Wer hat das Sagen im Land? Was machen unsere Minister? Und wie viel Macht hat eigentlich die Bundeskanzlerin? Unumschränkt ist sie jedenfalls nicht, denn dafür sorgt schon das Prinzip der Gewaltenteilung. Was es mit diesem und anderen Prinzipien auf sich hat und warum das Regieren seit der Weimarer Republik sehr viel stabiler geworden ist, erklärt die 15-minütige Sendung. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereDi 08.12.2009WDR
  • Staffel 1, Folge 4 (15 Min.)
    Damit sich nicht alle Macht auf den Bund konzentriert, gibt es auch in Deutschland eine Länderkammer. Hier können die 16 Bundesländer ordentlich mitreden – und über Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze die Politik in Deutschland mitgestalten. Ob Bremen oder Brandenburg – je nachdem, wer in den Ländern gerade das Sagen hat, kann es schon mal Konflikte zwischen Bundestag und Bundesrat geben. Dann muss der Vermittlungsausschuss ran. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereFr 03.06.2011WDR
  • Staffel 1, Folge 5 (15 Min.)
    Wenn es Streit um die Auslegung der Verfassung gibt, ist das ein Fall für das oberste deutsche Gericht – das Bundesverfassungsgericht. Es prüft, ob Gesetze und Verordnungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der 15-minütige Film erklärt die weit reichenden Kompetenzen des Gerichts und wie es zusammengesetzt ist. Geeignet für die Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde und Politik der Klassen 8 bis 13. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereFr 03.06.2011WDR

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