Folge 1

  • Subotnik

    Folge 1
    Seyma (Rapperin Ebru „EBOW“ Düzgün), Tochter einer türkischen Migrantenfamilie, erkämpft sich nach dem Jurastudium ihren ersten Job in der Kanzlei eines renommierten Rechtsanwalts, genannt „der Alte“ (Josef Bierbichler). Sie übernimmt die Verteidigung eines Russen (Ivan Doan), der als Kopf einer Bande Frauen aus Osteuropa nach Berlin verschleppt und zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Beweislage ist dünn – bis es der Staatsanwaltschaft gelingt, eine junge Frau aus Rumänien Vica (Cosmina Stratan) als Belastungszeugin zu präsentieren.
    Weil sie sich vor dem Angeklagten fürchtet, lässt das Gericht für die Dauer ihrer Aussage den Angeklagten in die Zelle zurückbringen und schließt die Öffentlichkeit aus. Die Zeugin berichtet, wie der Angeklagte sie nach Berlin lockte, indem er ihr als Altenpflegerin das Zehnfache eines rumänischen Durchschnittslohnes versprach. Wie er ihr nach der Grenzkontrolle den Pass abnahm und, als sie sich weigerte, für ihn anzuschaffen, fünf Straßenarbeiter holte, die sie brutal vergewaltigten.
    Das habe der Angeklagte „Subotnik“ genannt, sagt die Zeugin vor Gericht. Zwei Jahre lang arbeitete sie mit sechs anderen Frauen zusammen für den Angeklagten. Als sie krank wurde, schlug er sie zusammen und zerschnitt ihr das Gesicht.
    Auf dem Weg zum Krankenhaus kam ihr eine andere Frau, Chloé (Renana Bruckstein), zur Hilfe und setzte ihren Bewacher außer Gefecht. Die Zeugin kehrte zurück nach Rumänien. Unter dem Eindruck der Schilderungen will Seyma ihr Mandat niederlegen, doch die Richterin droht, sie dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beizuordnen.
    Der Angeklagte wird zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Noch am selben Tag legt Seyma Revision ein, wie es von einer Verteidigerin erwartet wird. Und sie findet einen Verfahrensfehler: Die Vorsitzende hätte die Zeugin nicht entlassen dürfen, bevor der Angeklagte wieder im Saal war. Ein Angeklagter hat das Recht und die Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und darf darüber mitentscheiden, ob ein Zeuge entlassen wird.
    Dass die Vorsitzende seine Rechte nicht bewusst beschneiden wollte, und der Angeklagte sie nicht eingefordert hat, spielt dabei keine Rolle. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hat, wird die Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer wiederholt. Aber die Belastungszeugin ist verschwunden. Die Eltern erklären, sie sei nie aus Berlin zurückgekommen. Gerüchten zufolge wurde sie ermordet. Weil die anderen Beweismittel nicht für eine Verurteilung ausreichen, muss der Angeklagte freigesprochen werden. (Text: RTL)
    Deutsche Online-PremiereDi 28.06.2022RTL+

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