Folge 24

  • 24. Sehnsuchtsziel Wunschkind – Deutsche Baby-Touristen

    Folge 24
    „Man fühlt sich als Frau nicht mehr ganz, du hast ein Handicap,“ sagt die 38-jährige Sandra aus dem oberbayerischen Ampfing. Jahrelang hat sie sehnsüchtig darauf gewartet, schwanger zu werden. Nach etlichen Arztbesuchen, Hormontherapien und einer Operation stand schließlich fest, dass ihre Eierstöcke keine Eizellen mehr produzieren. Ein Schock für Sandra und ihren Mann, denn damit war klar: Die Möglichkeiten einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland sind ausgeschöpft. Das deutsche Embryonenschutz-Gesetz verbietet – anders als in vielen anderen europäischen Ländern – eine Eizellspende.
    Der Fortschritt in der Reproduktionsmedizin überrollt die deutsche Gesetzgebung. Immer häufiger kommen Kinder auf die Welt, die mehr als nur zwei Elternteile haben. Bei Samenspende und Eizellspende gibt es soziale und biologische Eltern. Bei einer Leihmutterschaft kommt eine Austragemutter hinzu. Aber während die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, verbietet das Embryonenschutzgesetz hier Eizellspende und Leihmutterschaft.
    Ärzte, die ihren verzweifelten Patienten solche Alternativen vorschlagen, machen sich strafbar. Die Folge: Reproduktionsmediziner in Deutschland müssen zusehen, wie schätzungsweise rund 15.000 Paare jährlich zur Kinderwunschbehandlung ins Ausland
    fahren. Zunächst waren es vor allem Spanien, Tschechien, Kalifornien und die Ukraine, die mit Eizellspende beziehungsweise Leihmüttern warben. Seit 2015 ist es inzwischen auch in Österreich möglich, eine Eizellspende zu erhalten.
    Vorangegangen war dort eine intensive öffentliche Debatte zu diesem Thema. Genau diese vermissen Reproduktionsmediziner und Familienrechtler in Deutschland. Das Filmteam begleitet Sandra und ihren Mann zur Kinderwunschbehandlung nach Österreich und lässt ein deutsches Paar zu Wort kommen, das mithilfe einer kalifornischen Leihmutter einen Sohn bekam. Gezeigt werden auch die Beweggründe einer Leihmutter aus der Ukraine, die ihren Körper kinderlosen Paaren zur Verfügung stellt. Außerdem beschreibt eine junge Frau, die mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurde, ihre Gefühle.
    Darf man alles medizinisch Mögliche machen, um Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen? Wo liegen die Grenzen? Und wie muss das Embryonenschutzgesetz verändert werden, um für die realen Familiensituationen in Deutschland gewappnet zu sein? Wieso wird in Deutschland rechtlich immer noch zwischen Samen- und Eizellspende unterschieden? Fragen, die mit Betroffenen, Medizinern, Familienrechtlern und einem Mitglied des deutschen Ethikrats diskutiert werden. (Text: BR Fernsehen)
    Deutsche TV-PremiereMi 11.01.2017BR Fernsehen

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Mi 21.06.2017
22:00–22:45
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Sa 28.01.2017
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Mi 11.01.2017
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