NDR-Drehbuchaffäre: Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis

Landgericht Hamburg verhängt Bewährungsstrafe

Michael Brandes – 08.10.2012, 13:27 Uhr

NDR-Drehbuchaffäre: Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis – Landgericht Hamburg verhängt Bewährungsstrafe – Bild: NDR

Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze kommt um eine Gefängnisstrafe herum. Das Landgericht Hamburg verurteilte die 63-Jährige wegen Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Während des Prozesses hatte Heinze zugegeben, in ihrer Zeit als Fernsehspielchefin unter Pseudonym verfasste Drehbücher von sich selbst sowie von ihrem Mann für den NDR eingekauft zu haben. Auf diese Weise konnte sie zusätzliche Gelder abkassieren. Der NDR hatte Heinze im Jahr 2009 suspendiert.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor drei Jahre Gefängnis für Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue gefordert. Die Angeklagte habe, so der Vorwurf, zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ein „System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler“ geschaffen. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten plädiert. Heinzes Ehemann und eine mitangeklagte Münchner Filmproduzentin wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Da hatte sie Glück, daß sie nicht in den Knast mußte.
    • am via tvforen.de

      Downtown schrieb:
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      > Da hatte sie Glück, daß sie nicht in den Knast
      > mußte.


      So geldgierig wie die ist, ist sie sicherlich noch froh,
      daß sie Gefängnis auf Bewährung bekommen hat und
      keine Geldstrafe wie ihre Komplizenschaft ...

      Die Aussetzung einer Gefängnisstrafe zur Bewährung
      sollte m. E. immer an eine Geldstrafe gekoppelt werden,
      denn sonst steht der härter Bestrafte im Endeffekt materiell
      gesehen noch besser da als weniger hart bestrafte.
    • am via tvforen.de

      Ich teile die Meinung von Wilkie. Er hat absolut Recht, aber wahrscheinlich sieht unser Rechtssystem leider anders aus.
    • am via tvforen.de

      Wilkie schrieb:
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      > Die Aussetzung einer Gefängnisstrafe zur
      > Bewährung
      > sollte m. E. immer an eine Geldstrafe gekoppelt
      > werden,
      > denn sonst steht der härter Bestrafte im
      > Endeffekt materiell
      > gesehen noch besser da als weniger hart bestrafte.

      Manchmal ist eine Geldzahlung Teil der Bewährungsauflagen.

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