Margarete Kornhoff darf endlich wählen und hofft, ihre Stimme bereits bei der Europawahl abgeben zu können. Bisher durfte sie nicht wählen, weil sie dauerhaft voll betreut wird. Marian Holland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach nun auch Menschen unter Vollbetreuung wählen dürfen. Er ist Referent von Wahlworkshops zur Europawahl in leichter Sprache und erklärt als „Peer“
Menschen mit Behinderung die anstehende Wahl. Das Verfassungsgericht kippte den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung mit einem bestellten Betreuer sowie von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Der Bundestag beschloss daraufhin die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, an dessen Umsetzung gerade gearbeitet wird. (Text: ZDF)