„Tagesschau“-App: Außergerichtliche Einigung nicht ausgeschlossen

Verlage und Öffentlich-Rechtliche in „konstruktiven Gesprächen“

Michael Brandes – 04.01.2012, 09:12 Uhr

"Tagesschau"-App: Außergerichtliche Einigung nicht ausgeschlossen – Verlage und Öffentlich-Rechtliche in "konstruktiven Gesprächen" – Bild: NDR/ARD/Design

Im Streit um die „Tagesschau“-App scheint eine außergerichtliche Einigung zumindest nicht ganz ausgeschlossen. Die klagenden Zeitungsverleger haben mit den öffentlich-rechtlichen Vertretern erste Gespräche geführt.

„Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, dass wir zu einer Einigung kommen“, sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel gegenüber dem Medienmagazin ‚journalist‘. Nach einem ersten Gespräch Ende November wollen sich die Vertreter beider Seiten in den nächsten Tagen noch einmal treffen. Man befinde sich „erfreulicherweise in sehr konstruktiven Gesprächen“, so Piel.

Vorbereitet wird demnach offenbar ein sogenanntes ‚Agreement of Understanding‘. Dabei handelt es sich um einen befristeten Verhaltenskatalog, der sich im Praxistest bewähren soll. Um den Vorstellungen der Zeitungsverlage entgegen zu kommen, könnten beispielsweise Videos und Audios innerhalb des App-Angebots im Vergleich zu den reinen Textteilen stärker in den Vordergrund gerückt werden.

Mit einer gemeinsamen Ausarbeitung von Verhaltensregeln wäre möglicherweise „sowohl ARD und ZDF wie auch den Verlegern besser gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit“, räumt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, ein. Zugleich betonte Heinen allerdings, die Verleger seien unabhängig von den Gesprächen weiter an „einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs ‚Presseähnlichkeit‘ sehr interessiert“.

Für den 22. März ist der nächste Gerichtstermin geplant. Acht Verlage, darunter Axel Springer, die ‚WAZ‘-Mediengruppe und die Herausgeber der ‚FAZ‘ und der ‚Süddeutschen Zeitung‘, klagen vor dem Kölner Landgericht gegen die kostenfreie Applikation für Smartphones und Tablet-PCs, die inzwischen rund drei Millionen Mal heruntergeladen wurde. Als rechtswidrig angesehen wird von den Verlagshäusern die angeblich textdominante Berichterstattung ohne konkreten Sendebezug. Von einem Verbot erhoffen sich die Verlage den massenhaften Umstieg der Nutzer auf die eigenen, kostenpflichtigen Angebote (fernsehserien.de berichtete).

Beim ersten Verhandlungstermin Mitte Oktober legte das Gericht den Streitparteien jedoch zunächst einmal nahe, das direkte Gespräch zu suchen. Ein Vorschlag, der inzwischen beherzigt wurde.

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