Urteil: „Big Brother“-Sieger muss Einkommenssteuer zahlen

Finanzgericht weist Klage eines Ex-Kandidaten als unbegründet ab

Michael Brandes – 18.01.2010

Urteil: "Big Brother"-Sieger muss Einkommenssteuer zahlen – Finanzgericht weist Klage eines Ex-Kandidaten als unbegründet ab – Bild: RTL II

Der Gewinner einer „Big Brother“-Staffel muss einen beträchtlichen Teil seiner Gewinnsumme dem Finanzamt zuführen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln unterliegt das erhaltene Preisgeld der Einkommenssteuer. Geklagt hatte ein „Big Brother“-Staffelsieger, nach dessen Auffassung die Summe wie bei einem Wett- oder Lotteriegewinn einkommenssteuerfrei bleiben müsse. Die Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen.

Zwar führe das „Sich-filmen-lassen“ nach Ansicht des Gerichts noch nicht zu einer Zahlungspflicht im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, jedoch habe der Kläger aufgrund einiger vertraglichen Pflichten (zum Beispiel Fotoshootings, Interviews und Pressetermine) die Grenze einer steuerfreien „Spieltätigkeit“ überschritten. Bei den genannten Terminen handele es sich um Promotion-Maßnahmen, die auf ähnliche Weise auch von Berufsschauspielern durchgeführt werden. Spätestens mit der Annahme der Gewinnsumme habe der Kläger laut Urteil „den objektiv gegebenen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und der Gewinnauszahlung als Realisierung der Gewinnchance subjektiv als Lohn für seine Leistung angenommen und diese damit der erwerbswirtschaftlichen Sphäre zugeordnet“.

Voraus ging der Angelegenheit ein Urteil des Bundesfinanzhofs München vom November 2007: Die Gewinnerin der Sat.1-Sendung „Mein großer dicker peinlicher Verlobter“ wurde darin verpflichtet, Einkommenssteuer abzuführen, weil es sich um einen entgeltlichen Vertrag gehandelt habe. Die Finanzverwaltung hatte daraufhin die Finanzämter angewiesen, Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehsendung dann als einkommensteuerpflichtig zu behandeln, wenn das Preisgeld und die Leistung des Kandidaten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Der Name des Klägers sowie die Höhe des Preisgeldes wurden öffentlich nicht genannt. In den vergangenen Jahren lagen die Gewinnsummen pro Staffel zwischen 250.000 und 1.000.000 Euro.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    nicht in ordnung!
    • am via tvforen.de

      Auf welchen § des EkStG berufst Du Dich?
  • am via tvforen.de

    Ja welcher Sieger?
    • am via tvforen.de

      Ich finde, das Urteil in Ordnung.
    • am via tvforen.de

      Das ist Sascha Sirtl der Gewinner der 5. Staffel....

weitere Meldungen