Pumuckls erste offizielle Freundin

Wie weit darf sich eine literarische Figur entwickeln?

Jutta Zniva und Henning Harperath – 24.05.2007

Barbara von Johnson, die ursprüngliche Zeichnerin des „Pumuckl“, hat sich in einem Rechtsstreit gegen Ellis Kaut, die Erfinderin des Kobolds, durchgesetzt. Gegenstand des Prozesses: Darf Pumuckl (1965 für ein Hörspiel des Bayerischen Rundfunks erfunden und 1978 fürs Fernsehen seinem Meister Eder zugeteilt) eine Freundin haben?

Ja, darf er, entschied das Gericht diesmal. Noch im April hatte „Der Spiegel“ von einer eher verworrenen rechtlichen Lage berichtet. Ellis Kaut hatte Barbara von Johnson vorgeworfen, sich bei einem Malwettbewerb engagiert zu haben, in dem eine Freundin für Pumuckl gesucht worden sei. Laut Johnson habe es der Kobold „verdient, eine Freundin zu bekommen“. Kaut sah das gänzlich anders und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen eine etwaige Pumuckline: Als Nachfahre der Klabauter sei Pumuckl ein Geistwesen, eine „unsexuelle Figur“ und verfüge daher naturgemäß über „kein ausgesprägtes Geschlecht“. Ein weibliches Wesen an seiner Seite sei überflüssig und dramaturgisch störend. Ihn heiraten zu lassen, widerspreche seinem literarischen Charakter.

Nach dem aktuellen Urteil des Landesgerichts München I wird das Urheberpersönlichkeitsrecht der Aurorin Ellis Kaut auf eine Weiterentwicklung der Figur nicht verletzt, wenn von Johnson (die auch Kunsttherapeutin ist) bei einem Malwettbewerb eine Pumuckline zeichnen lässt.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ist jedenfalls 100%ig dafür: Es stehe „außer Frage“, dass jeder heranwachsende Mann irgendwann mal eine erste Freundin haben müsse. „Denn was wäre die Welt ohne glückliche Pärchen, die Hand in Hand durch die Straßen ziehen, liebkosend auf Uferbänken sitzen oder sich auf Bahnhöfen in die Arme fallen.“

Aber ist Pumuckl denn wirklich älter geworden? Die Figur des Pumuckl ist zeitlos kindlich angelegt und es wäre schon eine drastische Wesensveränderung, wenn der Klabauter statt unbeschwert Schabernack zu treiben plötzlich die Beziehungsprobleme eines Erwachsenen bewältigen muss.

Was kommt dann als nächstes – etwa Klabautersex? Ist das dann noch der freche Rotschopf, den kleine wie große Kinder lieben?

Das Gericht hat entschieden, dass Ellis Kaut – als Schöpferin der literarischen Figur des Pumuckl – nicht mehr allein darüber entscheiden darf, ob und wie sich die Figur des Pumuckl weiterentwickelt. Wir werden sehen, wohin das noch führen wird.

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