„Bild“ boykottiert ARD-Programm

Aus „Solidarität mit unseren Soldaten“

Michael Brandes – 21.12.2010

"Bild" boykottiert ARD-Programm – Aus "Solidarität mit unseren Soldaten" – Bild: ARD

Im Rahmen ihrer Dauerfehde mit der ARD hat die „Bild“-Zeitung ein „neues“ Thema gefunden. „TV-Stopp in Afghanistan: Riesen-Wut auf die ARD!“, titelt das Blatt und boykottiert in der heutigen Ausgabe den Abdruck des ARD-Tagesprogramms. Die TV-Spalte wurde geschwärzt und mit folgendem Hinweis versehen: „Weil die ARD die Übertragung nach Afghanistan stoppt, verzichtet BILD heute aus Solidarität mit unseren Soldaten auf die TV-Programme der ARD.“

So aktuell wie „Bild“ vorgibt, ist das Thema allerdings nicht. Schon im Juni hatte Das Erste die Ausstrahlung über den betreffenden Satelliten Hotbird/​Eutelsat eingestellt. Ausschlaggebend waren laut Stellungnahme des Senders wirtschaftliche Gründe. Rund eine Million Euro pro Jahr werde eingespart, „da die Nutzung dieses zusätzlichen Angebots in Deutschland kaum noch nachgefragt wird“. Für den Empfang deutscher TV-Programme im Ausland habe der Gesetzgeber eigens die „Deutsche Welle“ geschaffen. Zudem können die ARD-Angebote im Internet genutzt werden, beispielsweise über die Mediatheken.

Die direkte Weiterreichung von Sendungen zur Ausstrahlung im Bundeswehr-TV würde die ARD gerne ermöglichen, dies sei „aus urheberrechtlichen Gründen nach jetziger Gesetzeslage allerdings problematisch“. So könnten die Sendungen Foto- und Filmmaterial enthalten, das von Agenturen oder anderen Drittanbietern stammt und daher nicht von bundeswehreigenen Sendern verbreitet werden dürfe. Die ARD sei jedoch „für jede Lösung offen, die sie nicht dem Risiko aussetzt, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.“ Der Bundeswehr sei allerdings die Übernahme der Sendungen bereits vor zwei Jahren angeboten worden mit dem Hinweis, „dass die Drittrechteprüfung dann seitens der Bundeswehr vorgenommen werden muss.“

Bestätigt hat die ARD, „dass auch bei Soldaten im Auslandseinsatz Rundfunkgebührenpflicht besteht, wenn sie ihre Geräte in Deutschland nicht wirksam abgemeldet haben.“ Eine Abmeldung setze voraus, „dass die Geräte in Deutschland nicht mehr vorhanden sind. Wir haben hier kein Ermessen. In vielen Fällen werden die Geräte aber durch Angehörige der Soldaten in der gemeinsamen Wohnung genutzt.“

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