Ein deutscher Streitfall

D 2006 (80 Min.)
  • Dokumentation
  • Gesellschaft
Kaum ein Geschichtswissenschaftler ist so umstritten wie Ernst Nolte, der vor dreißig Jahren, 1986, mit seinem Artikel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ den sog. Historikerstreit auslöste. Darin stellte Nolte den roten Terror des revolutionären Russland und die Verbrechen der Nazis in einen ursächlichen Zusammenhang. – Bild: SWR
Kaum ein Geschichtswissenschaftler ist so umstritten wie Ernst Nolte, der vor dreißig Jahren, 1986, mit seinem Artikel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ den sog. Historikerstreit auslöste. Darin stellte Nolte den roten Terror des revolutionären Russland und die Verbrechen der Nazis in einen ursächlichen Zusammenhang.

Kaum ein deutscher Historiker hat mehr geschrieben als der heute 83-jährige Ernst Nolte. Und keiner ist so umstritten wie der Mann, der 1986 mit seinem Artikel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ den Historikerstreit auslöste. Darin stellte Nolte den „roten Terror“ des revolutionären Russlands und die Verbrechen der Nazis in einen ursächlichen Zusammenhang. Der Frankfurter Soziologe Jürgen Habermas warf ihm daraufhin vor, die nationalsozialistischen Gräueltaten zu relativieren. Die publizistische Diskussion, die als Folge entbrannte, war von nie da gewesener Dimension: Sie umfasste rund 1.000 Zeitungsartikel.

Seither wird Nolte von der großen Mehrheit seiner Fachkollegen in Deutschland entschieden abgelehnt. Scheinbar unerschüttert besteht Nolte weiterhin darauf, es sei seine Pflicht als Historiker, ursächlich verstehbar zu machen, wie es zu Auschwitz kommen konnte. Damit beabsichtige er jedoch weder Relativierung noch Rechtfertigung der Naziverbrechen. Andreas Christoph Schmidt rekonstruiert die Eskalation des legendären Streits und gibt Ernst Nolte Gelegenheit, seine umstrittenen Thesen zu erläutern. (Text: 3sat)

Deutsche TV-Premiere22.05.20063sat

Sendetermine

So 21.08.2016
09:45–11:05
09:45–
So 29.05.2016
22:30–23:50
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So 13.01.2013
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So 05.06.2011
22:50–00:10
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Mo 22.05.2006
20:15–21:35
20:15–

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