Der Maulkorb

D 1938 (100 Min.)
  • Komödie

In einer kleinen rheinischen Stadt zur Kaiserzeit empören sich die Bewohner über ihren Landesherrn. Der hat eine Rede gehalten, die im lokalen Blättchen abgedruckt wird. Darin ist der Landesherr unter anderem mit seinen Kritikern hart ins Gericht gegangen: „Meine berufenen Ratgeber höre ich gerne an. Aber für Besserwisser und Stänker habe ich nur das große Goethewort“, so steht es in der Zeitung abgedruckt und besonders das „große Goethewort“ sorgt für Missmut am Stammtisch in der Kneipe von Frau Tigges. An dem sitzt auch der Staatsanwalt von Traskow, der sich den Abend über betrinkt und als letzter mit seinem Hund die Kneipe verlässt. Am nächsten Morgen trägt das Denkmal des Landesherrn einen Maulkorb. Dem verkaterten Staatsanwalt von Traskow wird dieser Kriminalfall übertragen, ermittelt wird wegen Majestätsbeleidigung, Hinweise werden mit 300 Mark belohnt. Bald findet sich in dem jungen Maler Rabanus ein unfreiwilliger Zeuge, der die Tat beobachtet hat. Gegenüber einem Beamten gibt er eine exakte Täterbeschreibung, die er jedoch gegenüber von Traskow nach einem Heiterkeitsausbruch ins Gegenteil verkehrt. Denn niemand geringerer als der Staatsanwalt persönlich hatte sich in der Nacht volltrunken am Denkmal zu schaffen gemacht. Die Familie des Staatsanwalts hat diese Tatsache längst begriffen und die Spuren verwischt – und Rabanus sich in von Traskows Tochter Trude verliebt. Davon ahnt der Staatsanwalt nichts. Nach einem anonymen Anruf von Rabanus auf der Wache wird die Belohnung von 300 auf 3000 Mark erhöht. Rabanus, der inzwischen zu allem bereit ist, um die Ehre von Traskows zu retten, überredet auf einer Faschingsfeier einen Freund, sich als Täter auszugeben. Vor der herbeigerufenen Polizei weist der jedoch jede Schuld von sich, sodass am Ende Rabanus wegen Anstiftung zur Falschaussage festgenommen wird, zumal ihn seine gegenteiligen Aussagen bei der ersten Vernehmung verdächtig erscheinen lassen. Als eine Dame auf der Wache erscheint und angibt gesehen zu haben, dass der Täter als letzter Frau Tigges Stube verlassen hat, glaubt sich von Traskow am Ziel. Bei einer Vernehmung der Wirtin wird ihm jedoch klar, dass er der letzte Gast war und folglich auch der Täter sein muss. Verzweifelt geht er nach Hause und gesteht seiner Frau die Tat. Als er jedoch beim Oberstaatsanwalt den Sachverhalt schildern will, erscheinen die beiden Tagelöhner Bätes und Wimm auf der Wache. Bätes sei der Täter und Wimm der Zeuge eben dafür – beide sind jedoch nur auf die Belohnung aus, die sie teilen wollen. Es kommt zur Gerichtsverhandlung, bei der sich vor allem der Angeklagte Bätes in Widersprüche verstrickt und die Tat aus Angst vor einer hohen Haftstrafe abstreitet. Als Rabanus wegen seiner merkwürdigen Zeugenaussage zu Beginn erneut befragt wird, konstruiert er einen möglichen Fall: Was wäre, wenn sich der Täter im Vollrausch nicht bewusst gewesen wäre, dass er das Denkmal des Landesvaters verunglimpft? Bätes nimmt diesen Hinweis auf und meint, er hätte das Denkmal für ein Standbild Goethes gehalten. Wegen groben Unfugs wird er daher nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, die er mit seiner Untersuchungshaft bereits verbüßt hat. Rabanus kann nun endlich offen seine Liebe zu Trude bekennen. Der Oberstaatsanwalt, der in die eigentlichen Verhältnisse eingeweiht scheint, teilt von Traskow am Ende mit, dass er ihn als Oberstaatsanwalt nach Allenstein in Ostpreußen versetzten lassen wird.

Dieser Text basiert auf dem Artikel Der Maulkorb (1938) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Internationaler Kinostart11.02.1938

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