Folge 14

  • Folge 14/​2016

    Folge 14
    Fehler in der Nebenkostenabrechnung So bekommen Sie Ihr Geld zurück Laut den Mietervereinen ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Nicht eingehaltene Fristen, falsch abgerechnete Posten oder Kosten, die gar nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Mehr als ein Drittel der Beratungen bei den Mietervereinen betreffen falsche Nebenkostenabrechnungen. Insgesamt gibt es 17 gesetzlich anerkannte Kostenarten, die ein Vermieter auf die Bewohner umlegen kann: Drei davon betreffen die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser. Die anderen sind „kalte“ Betriebskosten wie zum
    Beispiel die Grundsteuer, Gebühren für Müllentsorgung, Hausmeister oder Straßenreinigung.
    Üblicherweise werden die Kosten nach Wohnfläche umgelegt oder nach Personenzahl. Spätestens zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen. Tut er das nicht, verfällt sein Anspruch auf eine mögliche Nachzahlung. Mieterguthaben verfällt hingegen nicht. Wie prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung? Wo wird häufig falsch abgerechnet? Was müssen Sie machen, wenn Sie Fehler vermuten? Das und mehr beantwortet der „WISO-Tipp“. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-Premiere Mo. 18.04.2016 ZDF

Sendetermine

Di. 19.04.2016
03:25–04:10
03:25–
Mo. 18.04.2016
19:25–20:15
19:25–
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