Folge 13

  • Folge 13/​2013

    Folge 13
    Die Vorsorgevollmacht ist für den Ernstfall gedacht, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden. Dafür vorzusorgen, ist nie zu früh. Doch gerade junge Menschen denken, es könne ihnen nichts passieren. Wenn es dann doch zum Fall der Fälle kommt, können ohne Vorsorgevollmacht weder Eltern automatisch für ihre Kinder, noch Ehegatten für ihre Partner Entscheidungen treffen. Eine Vorsorgevollmacht ist eine große Vertrauenssache, denn der Bevollmächtigte hat viele Rechte. Man kann damit zum Beispiel
    Entscheidungen über Gesundheit oder Vermögen in fremde Hände legen oder dafür sorgen, dass ein Familienmitglied anfallende Belange regelt.
    Eine solche Vollmacht greift aber erst dann, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden. Fehlt das Dokument, kann das Gericht einen Betreuer benennen. Wer das nicht will, muss selbst tätig werden. Was in der Vollmacht stehen soll, ob man Vordrucke verwenden muss und wie man die eigenen Wünsche individuell formuliert, zeigt der WISO-Tipp. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-Premiere Mo. 22.04.2013 ZDF

Sendetermine

Di. 23.04.2013
08:00–08:45
08:00–
Mo. 22.04.2013
19:25–20:15
19:25–
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