Kameramann von „Das Boot“ fordert Nachvergütung

Klage gegen ARD und Bavaria Film

Ralf Döbele
Ralf Döbele – 27.07.2011, 09:10 Uhr

„Das Boot“ – Bild: Columbia Pictures
„Das Boot“

1980 war Jost Vacano als Chef-Kameramann an der Entstehung eines der größten Klassiker der deutschen Film- und Fernsehgeschichte beteiligt: „Das Boot“. Nun fordert Vacano eine Nachvergütung für seine Leistungen in der Höhe von 450.000 Euro von ARD und der Bavaria Film.

Der Grund für die Klage gegen Produktionsfirma und achte Sendeanstalten: Vacano sieht die 180.000 DM, welche er einst für seine Arbeit an „Das Boot“ erhalten hat, in einem Missverhältnis zu dem, was der Mehrteiler letztendlich eingespielt hat. Die Filmversion mauserte sich Anfang der Achtziger Jahre zu einem internationalen Überraschungshit und katapultierte die Karriere von Regisseur Wolfgang Petersens in Hollywood-Höhen.

Die ARD-Anstalten sehen ihre Rolle als Geldgeberin durch die Zahlung der Lizenzgebüren für die zahlreichen Wiederholungen und durch den Erwerb des pauschalen Senderechts für die Director’s Cut-Fassung abgegolten. Dies bestätigte der SWR erneut am Dienstag in einer Pressemitteilung. Demnach solle sich Vacano mit seinen Forderungen an die Produktionsfirma Bavaria Film wenden.

Das Verfahren läuft aktuell vor dem Landgericht Stuttgart. Allerdings könnten die Richter eine rechtskräftige Entscheidung in einem Parallelverfahren in München abwarten. Dort könnte entschieden werden, ob Jost Vacano sich auf den sogenannten Bestseller-Paragraphen berufen kann. Der sieht für Urheber im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung vor, wenn „die ursprünglich vereinbarte Nutzungsvergütung in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes“ steht. Die Stuttgarter Entscheidung wird für den 13. September erwartet.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    vacano ist eine kamera legende, und zweifelsfrei jeden pfennig wert! der hat sich vom petersen sicherlich nicht reinquatschen lassen und ist durch seine beeindruckende optische gestaltung maßgeblich am erfolg des streifens beteiligt.
    • am via tvforen.de

      Vielleicht hätte er damals einen besseren Vertrag aushandeln müssen, gerade in Sachen
      späteren Zahlungen.Da kann da ja jetzt jeder kommen, oder wie soll man das verstehen.
    • am via tvforen.de

      Mr.Silver schrieb:
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      > Vielleicht hätte er damals einen besseren Vertrag
      > aushandeln müssen, gerade in Sachen
      > späteren Zahlungen.Da kann da ja jetzt jeder
      > kommen, oder wie soll man das verstehen.

      Nein, jeder kann da nicht kommen. Verstehen soll man das so, wie es oben in dem Beitrtag steht, und von gogo yubari näher erläutert worden ist.
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    Was ist, wenn der Film ein totaler Flop wird (ist ja auch ein Mißverhältnis zwischen Ertrag und Vergütung)?
    Folgt dann eine Rückzahlung der Gage?
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      taipan schrieb:
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      > Was ist, wenn der Film ein totaler Flop wird (ist
      > ja auch ein Mißverhältnis zwischen Ertrag und
      > Vergütung)?
      > Folgt dann eine Rückzahlung der Gage?


      Nein, natürlich nicht. Es geht hier ja eher darum ob dieser "Bestseller-Paragraphen" greift oder nicht. Man wird sehen!
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    es wird zwar schon im Eingangstext darauf hingewiesen, aber du schreibst ja lieber was ueber Ü-Eier:

    Auszug UrhG:

    § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
    (1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
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      Ich bin da ja nur Laie, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kameramann in einem Filmteam irgendwelche Urheberrechte hat.
    • am via tvforen.de

      SCVe-andy schrieb:
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      > Ich bin da ja nur Laie, aber ich kann mir nicht
      > vorstellen, dass ein Kameramann in einem Filmteam
      > irgendwelche Urheberrechte hat.


      Kameramänner/frauen gelten als Urheber, weil sie eine künstlerische Eigenleistung zum Film beitragen. Ebenso wie die Editoren/Cutter, Autoren, die Leute, die die Tonmischung machen und viele andere mehr.
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      Hm, das wusste ich nicht. Ich dachte, ein Kameramann wäre "nur" Teil des gesamten Teams. Er macht ja auch nur das, was ihm gesagt wird.
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      SCVe-andy schrieb:
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      > Hm, das wusste ich nicht. Ich dachte, ein
      > Kameramann wäre "nur" Teil des gesamten Teams. Er
      > macht ja auch nur das, was ihm gesagt wird.

      Natürlich setzt ein Kameramann die Vorstellungen des Regisseurs um, aber wie er das macht, hängt von ihm und seinem Können ab. Und das ist dann die künstlerische Eigenleistung.
    • am via tvforen.de

      SCVe-andy schrieb:
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      > Ich dachte, ein
      > Kameramann wäre "nur" Teil des gesamten Teams. Er
      > macht ja auch nur das, was ihm gesagt wird.

      Ja und Nein, je nachdem ob es sich um einen Spielfilm/Serienepisode oder eine Show oder andere TV-Sendung handelt.
      Bei Spielfilmen entwickelt in der Regel der erste Kameramann/Chef des Kamerateams zusammen mit dem Regisseur, manchmal auch mit dem Autor und dem Ausstatter, vor den Dreharbeiten einen Entwurf, wie das Drehbuch visuell umgesetzt werden soll, manche Regisseure möchten ihre eigene Vision verwirklicht sehen, andere erlauben dem (Chef)Kameramann einen eigenen Stil in den Film einzubringen. Steht das Konzept, stellt der (Chef)Kameramann sein Team (u.a. den eigentlichen Mann hinter der Kamera, Licht, Grip etc...) zusammen. Daher setzt sich statt (erster oder Chef-) Kameramann immer mehr die Bezeichnung 'Bildgestalter' durch.
      Im Englischen wird deswegen unterschieden zwischen der Bezeichnung "Director of Photography" und "Camera Operator". In Deutschland liest man im Vor- oder Abspann meist nur "Kamera" und dann den Namen, in neueren Filmen wie gesagt mehr und mehr "Bildgestaltung".
      Michael Ballhaus wäre ein Beispiel für einen, der einen eigenen Stil entwickelt hat, weswegen Martin Scorsese sehr gern mit ihm arbeitet.
      Jost Vacano, um den es hier geht, ist ebenfalls einer mit eigenen Stil gewesen (hat seit ca. 10 Jahren nicht mehr gearbeitet, geht stark auf die 80 zu), mit ihm arbeiteten u.a. Wolfgang Petersen und Paul Verhoeven öfters zusammen, Vacano war Bildgestalter bei der 'unendlichen Geschichte', Robocop, Total Recall, Starship Troopers u.a., für seine Arbeit für "Das Boot" wurde er Oscarnominiert.

      Im Gegensatz zum Spielfilm sind Kameramänner in TV-Sendung/Shows wirklich nur Handlanger, die machen müssen, was sie aufs Ohr gefunkt bekommen.
    • am via tvforen.de

      Migu schrieb:
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      > Kameramänner/frauen gelten als Urheber, weil sie
      > eine künstlerische Eigenleistung zum Film
      > beitragen. Ebenso wie die Editoren/Cutter,
      > Autoren, die Leute, die die Tonmischung machen und
      > viele andere mehr.

      Das war mir auch neu - danke für die Aufklärung. Was mich interessiert ist: Gilt das automatisch oder ist das in einem gewissen Sinne vertragsabhängig? Die Abgrenzung zwischen TV- und Kino-Produktion dürfte dann aber schwierig werden, oder? Kennst du - oder jemand anderes - sich damit aus?
  • am via tvforen.de

    Sinnlos-Klage!

    Wenn ich heute einen Schlumpf aus einem Ü-Ei für 10 Euro verkaufe, kann ich auch nicht in 30 Jahren klagen, wenn dieser Schlumpf nun 100 Euro wert ist.

    Oder wenn ein Fußballspieler günstig den Verein wechselt, kann der alte Verein auch kein Extra-Geld verlangen, wenn der Spieler einschägt wie eine Bombe.

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