„DSDS“ in Konflikt mit dem Jugendarbeitsschutz

16-jähriger darf nach 22:00 Uhr nicht mehr auf die Bühne

Michael Brandes – 14.03.2011

"DSDS" in Konflikt mit dem Jugendarbeitsschutz – 16-jähriger darf nach 22.00 Uhr nicht mehr auf die Bühne – Bild: RTL/Stefan GregorowiusAlle Infos zu "Deutschland sucht den Superstar" im Special bei RTL.de: www.rtl.de/cms/unterhaltung/superstar.html

Es hat zwar einige Jahre gedauert, doch inzwischen scheint sich bei den zuständigen Behörden herumgesprochen zu haben, dass in den abendlichen TV-Liveshows bisweilen auch minderjährige Kandidaten auftreten. Das recht unübersichtliche Jugendarbeitsschutzgesetz sieht zwar für die unter 18-Jährigen diverse Ausnahmeregelungen vor, was die Arbeit in den Abendstunden oder am Wochenende betrifft, jedoch steht zumindest RTL nun in einem Konflikt mit dem Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen.

Konkrete Maßnahmen waren am vergangenen Samstag bei „Deutschland sucht den Superstar“ sichtbar: Der 16-jährige Kandidat Sebastian Wurth darf offenbar keine Tätigkeiten nach 22:00 Uhr ausüben, was unter anderem Interviews und Bühnenauftritte ausschließt. Zur Live-Verkündung der Votingergebnisse am späten Abend wurde er nicht gemeinsam mit den anderen Kandidaten auf die Bühne gebeten. Stattdessen wurde Sebastian auf einem goldfarbenen Sessel im Publikum platziert. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen wäre ein Ordnungsgeld fällig.

RTL strebt nun eine Sondergenehmigung an: „Wir bemühen uns gemeinsam mit Sebastians Eltern, die seine Teilnahme bei DSDS sehr unterstützen, um eine Lösung“, erklärte eine Sprecherin des Senders gegenüber der Internetseite „DWDL“.

Trotz des dramatischen Weltgeschehens ließ das Interesse des Publikums an der Casting-Soap nicht nach: Die Ausgabe vom Samstag (12.3.) verfolgten durchschnittlich 6,97 Millionen Zuschauer, was einem Marktanteil von 21,5 Prozent beim Gesamtpublikum entsprach. In der Zielgruppe der 14- bis 49-jährigen Zuschauer sorgten 4,08 Millionen für einen Marktanteil von 32,3 Prozent.

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