Folge 637

  • Folge 637

    45 Min.
    Tödlicher Softwarefehler bei Boeing – Piloten im Blindflug
    Innerhalb weniger Monate stürzen zwei Verkehrsflugzeuge des Typs Boeing 737 Max 8 ab. Insgesamt 346 Menschen sterben. Der Vorwurf an den Hersteller: Die Piloten waren in einer kritischen Situation überfordert, weil sie nicht ausreichend mit Neuerungen in der Software vertraut waren. Der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt vermutet als eine der möglichen Ursachen Zeitdruck beim Zulassungsverfahren, um das modernisierte Modell schnell auf den Markt bringen zu können. Da habe jemand bei der Flugaufsichtsbehörde FAA nicht aufgepasst und bei Boeing nicht richtig hingeschaut, um wirklich zu erkennen, wie gravierend sich diese Softwareänderung auswirkte. „Frontal 21“ über einen Softwarefehler bei Boeing und die tödlichen Folgen.
    Blutdoping im Sport – Der deutsche Arzt und sein Netzwerk
    Die Doping-Affäre um den Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt nimmt immer größere Ausmaße an. Bislang sind aus seinem Netzwerk fünf Deutsche verhaftet worden, die das Eigenblutdoping für Sportler möglich gemacht haben sollen. Der Hauptbeschuldigte Schmidt habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft München jährlich ungefähr 100 000 Euro für seine Doping-Dienste kassiert. Bis jetzt sind 21 Sportler aus acht Nationen ermittelt worden, die Eigenblutdoping betrieben haben sollen. Der Erfurter Arzt taucht allerdings nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit Doping auf. „Frontal 21“ berichtet über Hinweise, dass Staatsanwaltschaften schon 2013 wegen eines Doping-Verdachtes gegen Schmidt ermittelt haben. Pikant dabei: Das Erfurter Doping-Netzwerk soll bereits seit 2011 existiert haben.
    Geheime Medikamententests – Ahnungslose Patienten
    Jahrelang wurden in einer rumänischen Klinik Medikamententests an Psychiatriepatienten ohne deren Einwilligung durchgeführt. Auftraggeber waren Arzneimittelhersteller und europäische Forschungsinstitute, darunter auch ein Institut aus Deutschland. Der seit zwei Jahren andauernde Gerichtsprozess gegen die Klinikchefin in Rumänien verläuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Frontal 21“ und „ZDFzoom“ liegen Dokumente vor, nach denen es bei einigen Pharmastudien in Rumänien auch zu lebensbedrohlichen Nebenwirkungen bei den Patienten gekommen sein soll.
    Hier hätten europaweit Kontrollen versagt, kritisiert Professor Gerd Antes aus Freiburg, Experte für klinische Studien, und zwar „in einem Maße, wie es in dem Extremfall hier tatsächlich über alle Grenzen geht“. Von dem Verfahren sind Studien namhafter Pharmahersteller betroffen, wie Otsuka, Ferrer, Pierre Fabre, Minerva. Keines der angefragten Unternehmen fühlt sich verantwortlich gegenüber den mutmaßlichen Opfern der Studien, von denen einige gegenüber dem ZDF erklärten, bisher nicht über die Vorgänge in der Klinik informiert worden zu sein.
    Der Cum-Ex-Skandal und die Schweiz – Deutsche Aufklärer vor Gericht
    Vor dem Bezirksgericht Zürich beginnt am Dienstag, 26. März 2019, der Prozess gegen drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage und Verstoßes gegen das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit dem sogenannten Cum-Ex-Skandal. Angeklagt sind der Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, weil sie interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Ermittlungsbehörden weitergegeben haben. Das sei Spionage und Geheimnisverrat, sagt die Schweizer Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten, denen bei einer Verurteilung bis zu dreieinhalb Jahren Haft drohen, weisen die Vorwürfe zurück: Die Unterlagen hätten maßgeblich dazu beigetragen, einen der größten Steuerskandale der Bundesrepublik Deutschland aufzudecken.
    Der rechtspolitische Sprecher der
    SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, übt im Vorfeld des Prozesses scharfe Kritik an der Schweizer Justiz: „Ich halte es für eine Belastung des deutsch-schweizerischen Verhältnisses, dass hier drei deutsche Staatsbürger angeklagt sind.“ Wenn das Urteil gesprochen sei, müsse es mit der Schweiz „auf jeden Fall weitere Gespräche geben, weil sich so etwas auf keinen Fall wiederholen darf“. Es sei schon ein starkes Stück, dass gerade die Aufklärer von Rechtsverstößen jetzt vor Gericht ständen, während die Urheber, die Täter bisher keine nennenswerten Strafen bekommen hätten, so Fechner.
    „Das ist ein Unding und ich hoffe, dass dieser Prozess sehr schnell eingestellt wird.“ Mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken und Investoren nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom deutschen Fiskus erstatten – und das über Jahre. Dem Steuerzahler ist so ein Schaden von geschätzt 30 Milliarden entstanden. „Frontal 21“ über einen Milliarden-Skandal und die Folgen für diejenigen, die halfen, ihn aufzudecken.
    Schattennetzwerk in der Bundeswehr – Deckname Hannibal
    André S. war bis März 2018 Mitglied des Bundeswehr-Sonderkommandos KSK. Das ist die Abkürzung für Kommando Spezialkräfte, die Truppe eine militärische Spezialeinheit zur Rettung und Evakuierung in Krisengebieten, Kommandokriegsführung und Terrorismusbekämpfung. Die Elitesoldaten tragen eine hohe Verantwortung. Doch Soldat André S. führte nebenher ein Schattendasein. Das haben Recherchen der Tageszeitung „taz“ aufgedeckt. Unter dem Decknamen Hannibal war André S. Administrator zahlreicher Chatgruppen im Internet, in denen sich auch Rechtsextreme besprachen.
    Sie sollen Todeslisten von Politikern und Aktivisten geführt und sich über die Liquidierung politischer Gegner ausgetauscht haben. André S. hatte auch Kontakte zum unter Terrorverdacht stehenden Soldaten Franco A., der 2017 festgenommen wurde, weil er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte und laut Ermittlern unter falscher Flagge einen Anschlag geplant haben soll. Außerdem ist André S. Gründer und Vorsitzender eines Vereins namens Uniter. Der kümmert sich nach eigenen Angaben um Elitesoldaten, die aus dem Dienst bei der Bundeswehr ausgeschieden sind.
    Tatsächlich bietet Uniter auch militärtaktische Trainings für Zivilisten an. Zeugen sprechen von „paramilitärischen Übungen“. Sein Fachwissen bietet Uniter auf dem weltweiten Markt für Sicherheitsleistungen an, zum Beispiel auf den Philippinen, wo Präsident Rodrigo Duterte herrscht und politischen Gegnern mit Gewalt und Verfolgung droht. „Frontal 21“ berichtet in Zusammenarbeit mit dem „taz“-Team über neue Entwicklungen in der Affäre rund um André S. alias Hannibal.
    Der Soldat muss nach Recherchen von „Frontal 21“ mit weiteren dienstrechtlichen Ermittlungen gegen ihn rechnen. So schätzt es der renommierte Verfassungsrechtler Professor Joachim Wieland ein. Er bewertet die Aktivitäten von André S. als „schwere Dienstvergehen, die dringend vom Militärischen Abwehrdienst überprüft werden müssen“. Gegenüber „Frontal 21“ sagte Wieland unter anderem: „Die Philippinen sind unter Diktator Duterte ein menschenrechtlich äußerst fragwürdiges Regime.“ Die Bundesrepublik halte Distanz dazu und müsse selber entscheiden, wie nah der Kontakt sei.
    „Das kann nicht konterkariert werden durch eine paramilitärische Organisation, in der deutsche Soldaten tätig sind, die praktisch Nebenverteidigungspolitik betreiben und ein solches Regime unterstützen“, so Professor Wieland. Das verstoße gegen Dienstpflichten. Wie inzwischen bekannt wurde, sind bei einer Durchsuchung des Elternhauses von André S. Munitionsteile aus Bundewehrbeständen gefunden worden. Inzwischen wurde André S. zu den Fallschirmjägern der Bundeswehr versetzt, ein Disziplinar- sowie ein Strafverfahren laufen. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereDi 26.03.2019ZDF

Cast & Crew

Sendetermine

Fr 29.03.2019
07:50–08:36
07:50–
Do 28.03.2019
03:45–04:25
03:45–
Di 26.03.2019
21:00–21:45
21:00–
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