Folge 604

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    45 Min.
    Wurstpanschen leicht gemacht Schlachtabfall plus Wasser Man nehme Schlachtabfälle, Wasser und Blutpulver – fertig ist die Wurst. Wie eine solche Wurst gepanscht und dann zur strengen DLG-Qualitätsprüfung eingereicht wurde, hat „Frontal 21“ mit der Kamera begleitet. Die DLG, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, prämiert jährlich ausgezeichnete Qualität bei Lebensmitteln. Wird eine gepanschte Wurst von der DLG prämiert? „Frontal 21“ zeigt das Ergebnis. #MeToo Die alltäglichen Übergriffe In Deutschland begann die Debatte um sexuelle Belästigung von Frauen mit dem Fall des Regisseurs Dieter Wedel.
    Wochenlang stand die deutsche Filmbranche im Mittelpunkt der #MeToo-Diskussion. Immer mehr Schauspielerinnen berichteten von sexuellen Übergriffen. Doch sexuelle Belästigung findet nicht nur im Filmgeschäft statt, sondern überall. Fast drei Viertel aller erwachsenen Frauen in Deutschland wurden in ihrem Leben schon mindestens einmal sexuell belästigt. Und oft sind es nicht Fremde, sondern Kollegen, die übergriffig werden.
    Am Arbeitsplatz wurde jede zweite Frau bereits Opfer. Es könne existenziell sein, wenn man sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahre, sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Man hat Angst, dass man belächelt wird, man ist traumatisiert, weil es einem dauernd passiert, und man weiß nicht, wie der Arbeitgeber reagiert.“ Es gebe sehr viele Negativreaktionen, und es werde nicht genug geholfen, weiß Lüders aus der Beratung.
    Dabei ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz klar geregelt, dass sich der Chef schützend vor seine Angestellten stellen muss. Doch die Realität sieht oft anders aus. „Frontal 21“ über sexuelle Belästigung im Alltag und Frauen, die nicht länger schweigen wollen. Kein Cannabis trotz Rezept Schmerzpatienten klagen an Seit einem Jahr dürfen Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben, wenn Schwerkranken nicht anders wirksam geholfen werden kann.
    Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert werden können. Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über 19 000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von „Frontal 21“ liegt die Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen.
    Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose: Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten.
    Denn schon
    vor Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ gab es für schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen, teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte. Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU).
    „Wir sorgen dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung eröffnet wird.“ Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein beim Arzt zu belassen.
    Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan keinen Handlungsbedarf. „Frontal 21“ über politische Versprechen und schwerkranke Patienten, die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden. Urteil zur Grundsteuer Karlsruhe kippt Einheitswerte Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen: die Grundsteuer. Seit Jahrzehnten steht sie in der Kritik, weil ihre Berechnung auf veralteten Modellen beruht.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Bemessung der Steuer gegen das Grundgesetz verstößt. Zwar ist die Grundsteuer eine bundeseinheitliche Steuer. Allerdings ist es Sache der Länder, den sogenannten Einheitswert von Grundstücken zu bestimmen. Jeder, der ein Grundstück besitzt, muss die Steuer zahlen – im Rahmen der Betriebskosten aber auch Mieter. Das betrifft insgesamt 35 Millionen Grundstücke im gesamten Bundesgebiet.
    Doch bei der Besteuerung bestehen große Unterschiede. Grund dafür sind regional verschiedene Hebesätze und komplizierte Einheitswerte, für deren Höhe auch relevant ist, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Berechnet wird der Einheitswert bislang auf Basis der Werteverhältnisse des Grundes im Jahr 1964. Im Osten Deutschland stammt er sogar von 1935. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht.
    Vorgaben für eine Neuregelung machten die Verfassungsrichter nicht. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber jetzt eine Neuregelung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Das Urteil könnte langfristig zu neuen Belastungen für Bürger führen – oder auch kurzfristig zu riskanten Verlusten für den Fiskus. Immerhin: Etwa 14 Milliarden Euro nehmen die Kommunen jährlich an Grundsteuer ein. „Frontal 21“ über die Bemessung der Grundsteuer und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereDi 10.04.2018ZDF

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Sendetermine

Fr 13.04.2018
07:50–08:37
07:50–
Di 10.04.2018
21:00–21:45
21:00–
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