Folge 5
Folge 5/2015
Folge 5Teldafax – Wie Geschädigte an ihr Geld kommen / Schwacher Euro – Fluch und Segen für die Industrie / WISO-Tipp: Miete mindern Die Heizung ist zu kalt, das Bad feucht, und von draußen nervt der Baustellenlärm. Mieter müssen sich nicht jede Unannehmlichkeit gefallen lassen. Sie können sich wehren und im Ernstfall einen Teil der Miete einbehalten. Laut dem Deutschen Mieterbund sind Feuchtigkeit, Schimmelpilz, Lärm und eine kaputteHeizung die häufigsten Gründe für eine Mietminderung. Doch ab wann darf man die Miete kürzen? Wie muss der Vermieter informiert werden? Und: Wie hoch darf die Kürzung ausfallen? Denn nur in Ausnahmefällen sind 100 Prozent erlaubt. Trotz grober Mängel zahlen viele Mieter die komplette Miete weiter – aus Angst vor einer Kündigung. Das muss nicht sein: Der WISO-Tipp zeigt Rechte und Pflichten bei einer Mietminderung. (Text: ZDF)Deutsche TV-Premiere Mo 02.02.2015 ZDF
Sendetermine
Di 03.02.2015
03:15–04:00
03:15– Mo 02.02.2015
19:25–20:15
19:25– NEUFüge WISO kostenlos zu deinem Feed hinzu, um keine Neuigkeit zur Serie zu verpassen.
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