Folge 40

  • Folge 40/​2015

    Folge 40
    Abfindung im Job Das müssen Sie beachten Umstrukturierungen, Personalabbau, Entlassungen. Gerade zum Jahresende häufen sich Kündigungen in deutschen Unternehmen. Wird Ihnen gekündigt, sollten Sie wissen, ob Ihnen auch eine Abfindung zusteht. In der Regel gibt es für Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen: Besteht in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag oder ein Sozialplan? Oder handelt es sich sogar um eine betriebsbedingte Kündigung? Häufig bieten Arbeitgeber Abfindungen sogar von sich aus an. Dies passiert, wenn sie befürchten, einen langwierigen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu verlieren. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar, richtet sich aber häufig
    nach einer Faustformel: Ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, das Sie im Unternehmen waren.
    Einer Studie zufolge erhielten Arbeitnehmer in Deutschland in den letzten Jahren im Schnitt rund 40 000 Euro als Abfindung. „WISO“ gibt Tipps, wie Sie sich im Falle einer Kündigung verhalten sollten. Wo finden Sie Rat und Unterstützung? Was können Sie als Abfindung verlangen? Was ist ein Aufhebungsvertrag? Wann drohen wegen einer Abfindung Kürzungen beim Arbeitslosengeld? Und wie müssen Sie Abfindungen versteuern? Das und mehr beantwortet der „WISO“-Tipp. EM-Tickets Vor Kauf erst Mitgliedschaft nötig Telefonabzocke Betrüger tarnen sich als Polizisten Werkstattcheck Wie man mit alten Damen umgeht (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereMo 16.11.2015ZDF

Sendetermine

Di 17.11.2015
03:20–03:50
03:20–
Mo 16.11.2015
19:40–20:15
19:40–
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