Folge 609

  • Folge 609

    45 Min.
    Rechtslücke für Notfallsanitäter Hilfe verboten Wenn Rettungsassistenten und Notfallsanitäter zu Herzinfarkt-Patienten gerufen werden, stehen sie vor einem Dilemma: Obwohl die Patienten häufig unter unerträglichen Schmerzen leiden, dürfen die Helfer das schmerzlindernde Morphin nicht verabreichen, sonst machen sie sich strafbar. Denn die Politik hat versäumt, das Betäubungsmittelgesetz ihrem Ausbildungsstand anzupassen. So dürfen selbst gut ausgebildete Sanitäter das Schmerzmittel, das auch das geschädigte Herz entlastet, im Notfall nicht einsetzen.
    „Frontal 21“ über das Dilemma der Notfallsanitäter. Russlanddeutsche in der AfD Einwanderer hetzen gegen Einwanderer Immer mehr Russlanddeutsche wählen die AfD und bekennen sich ganz offen dazu. Viele von ihnen wählten lange CDU/​CSU – aus Dankbarkeit dafür, dass Helmut Kohl in den 1990er Jahren zwei Millionen deutschstämmige Spätaussiedler aus der zerfallenden Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten in die Bundesrepublik holte.
    Doch inzwischen sind viele Russlanddeutsche von der Union enttäuscht, vermissen bei ihr die konservativen Werte der Kohl-Ära und wenden sich der AfD zu. Deutsche Leitkultur, die Ablehnung des Islams und der deutschen Asylpolitik sind für viele von ihnen genauso attraktiv wie das Betonen der traditionellen Familie. Ein wichtiger Punkt ist für sie auch eine Verbesserung des Verhältnisses zu Russland. Dafür reisten russlanddeutsche AfD-Politiker zum Beispiel im April 2018 auf die von Russland völkerrechtswidrig annektierte Krim, nahmen an einer Wirtschaftskonferenz teil und forderten ein Ende der Wirtschaftssanktionen.
    Die russischen Staatsmedien berichteten umfassend darüber und taten so, als repräsentierten die AfD-Politiker ganz Deutschland. Da sich wiederum ein Großteil der in Deutschland lebenden Russlanddeutschen über russische Medien informiert, trägt die Kreml-Propaganda Früchte. „Frontal 21“ zeigt, warum die AfD bei vielen Russlanddeutschen so beliebt ist. Behörden blockieren Arbeitsvisum Keine Fachkräfte vom Westbalkan Vor zweieinhalb Jahren machte der gelernte Krankenpfleger Besim Hasani genau das, was sich der deutsche Staat von Menschen aus dem Westbalkan wünscht: Er zog seinen ohnehin aussichtslosen Asylantrag zurück und ging mit seiner Frau und den beiden Kindern wieder in die Heimat.
    Über die Rückkehr der Familie in den Kosovo berichtete damals „Frontal 21“. Besim Hasani verließ Deutschland in der Überzeugung, dass er wiederkommen darf.
    Schließlich hatte die Bundesregierung im Herbst 2015 Asylsuchenden aus dem Westbalkan versprochen: Wer aus freien Stücken in seine Heimat zurückkehrt und dann einen Job in Deutschland nachweisen kann, sollte ein Arbeitsvisum bekommen, um wieder auf legalem Weg einreisen zu können. Obwohl Besim Hasani gleich zwei Jobangebote als Pflegehilfskraft in Deutschland nachweisen kann, hat er bis heute noch immer kein Arbeitsvisum. „Frontal 21“ zeigt, wie Deutschland sein Versprechen gegenüber ehemaligen Wirtschaftsflüchtlingen aus dem Westbalkan bricht.
    Der Trend zum perfekten Apfel Vom Naturprodukt zur Designerware Frisches Obst ist gesund. Am liebsten essen die Deutschen Äpfel, pro Kopf sind es rund 19 Kilogramm im Jahr. Kein anderes Obst wird hierzulande häufiger gekauft. Allerdings sind meist dieselben zehn bis 15 Sorten in den Supermärkten zu finden, obwohl es mehr als 2000 verschiedene gibt. Vor allem sogenannte Clubsorten wie Pink Lady sind immer stärker im Kommen und verändern dabei die Spielregeln
    auf dem Obstmarkt grundlegend.
    Schon jetzt machen sie rund 14 Prozent des Apfelmarktes in Deutschland aus, Tendenz steigend. Das Prinzip dahinter ist immer ähnlich: Die Züchter lassen einen Namen und eine Apfelsorte schützen, fast wie bei einem Patent. Nur ausgewählte Bauern dürfen Pink Lady oder andere Clubsorten anbauen und bekommen einen höheren Kilopreis für ihre Ernte. Die Apfelsorte soll zur Marke werden. Aus dem simplen Naturprodukt wird durch gezieltes Marketing ein Lifestyle-Artikel mit einer plakativen Message.
    Mit auffälliger Verpackung, eingängigem Namen und eigener Social-Media-Kampagne werden diese Äpfel beworben, um sie dann teurer als Standardsorten wie Elstar und Co. verkaufen zu können. Traditionelle Apfelbauern haben es schwer, mit der neuen Konkurrenz mitzuhalten. Schließlich verlangt der Kunde makellose Ware. Ohne Pflanzenschutzmittel sei das nicht mehr möglich. „Frontal 21“ über das Geschäft mit dem perfekten Apfel. Vorsicht, Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden Immer mehr Kleinunternehmer, die online ihre Waren anbieten, geraten als Opfer von fragwürdigen Abmahnvereinen in Existenznot.
    Darauf machen Unternehmensverbände aufmerksam, die dringend gesetzliche Nachbesserungen fordern. Gerade bei Online-Shops komme es schnell zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, weiß Hildegard Reppelmund vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. „Da sind Abmahnungen eigentlich ein sehr gutes Instrument.“ Das könne außergerichtlich geklärt werden.
    „Aber es führt leider auch dazu, dass Missbrauch damit getrieben wird, und das muss verhindert werden“, so die Juristin für Wettbewerbsrecht. Die Kleinunternehmerin Vera Dietrich hatte einen Schal für 59 Euro im Internet angeboten. Bei den Angaben zur Textilmischung schrieb sie „Wolle-Kaschmir-Mischung“. Damit hatte sie gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe „50 Prozent Wolle und 50 Prozent Kaschmir“ gewesen.
    Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen Geringfügigkeit ihres Vergehens. In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten – selbst dann, wenn sie vor Gericht ziehen. Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen.
    „Wer diese Unterlassungserklärung unterschreibt, gerät in die Vertragsstrafenfalle“, warnt Anwalt Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht im Online-Handel bei Trusted Experts. „Denn diese Erklärung gilt lebenslang, und für jeden einzelnen Fehler können dann Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro fällig werden.“ Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten.
    Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte. Spitzenverbände der Wirtschaft fordern nun, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben. Sie schlagen vor, dass die Abmahngebühren bei geringfügigen Vergehen gedeckelt und die Vertragsstrafen in solchen Fällen an die Staatskasse gezahlt werden sollen. „Frontal 21“ über Abmahnvereine, die Kleinunternehmen im Online-Handel in den Ruin treiben. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereDi 29.05.2018ZDF

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Sendetermine

Fr 01.06.2018
08:30–09:15
08:30–
Do 31.05.2018
03:45–04:30
03:45–
Di 29.05.2018
21:00–21:45
21:00–
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