Folge 606

  • Folge 606

    45 Min.
    Allein gegen Konzerne – Koalition bremst Verbraucherschutz
    Unternehmen, die Verbraucherrecht brechen, haben in Deutschland wenig zu befürchten. Sie können ihre so erzielten Gewinne meist behalten, denn die wenigsten Verbraucher klagen – im Dieselskandal etwa nur ein Prozent der betroffenen Fahrzeughalter. Grund sind vor allem hohe Prozesskosten, die selbst dann drohen, wenn es nur um ein paar Euro geht. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung wird die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Nach dem Modell können Verbände für Verbraucher klagen: Die Verbraucher müssen sich dazu für zehn Euro in ein Register eintragen und profitieren dann von der Klage.
    Betroffene setzen große Hoffnungen in diese Möglichkeit. Doch bei näherem Hinsehen erweist sich die Musterfeststellungsklage als schwaches Instrument. Verbraucher hätten zu wenig Mitspracherecht, so die Professorin Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertin für kollektiven Rechtsschutz hält die Ausgestaltung sogar für verfassungswidrig. „Frontal 21“ geht der Frage nach, ob die Musterfeststellungsklage eine Wende im Verbraucherschutz bringt.
    Das Geschäft mit dem Durst – Wem gehört das Wasser?
    Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen. Quellen und große Teile des Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare Nass millionenfach in Plastikflachen – auch in Deutschland. Doch weil davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 Zentimeter pro Jahr. Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin gutes Geld verdient. „Frontal 21“ zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.
    Billiglöhne für Gefangene – Arbeiten im Knast
    In Deutschland gibt es rund 64 000 Gefangene in Justizvollzugsanstalten (JVA) – die meisten von ihnen sind verpflichtet zu arbeiten. Eigentlich soll das der Resozialisierung dienen, aber inzwischen ist die Arbeit von Gefangenen vor allem ein gutes Geschäft: Zum einen profitieren Unternehmen, weil sie kostenoptimierend produzieren können, zum andern verdient daran auch der Staat. Nach „Frontal 21“-Recherchen erwirtschafteten die
    Bundesländer allein 2017 insgesamt rund 168 Millionen Euro mit der Arbeit von Gefangenen. Doch während Wirtschaft und Staat profitieren, sind die Gefangenen doppelt gestraft: Ihr Lohn für teils hochqualifizierte Arbeit beträgt im Schnitt nur ein bis drei Euro am Tag.
    Doch noch viel härter trifft sie, dass nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird, was je nach Länge der Haftstrafe zu großen Lücken führen kann. Seit Jahrzehnten versuchen Bund und Länder eine Regelung zu finden, ohne Erfolg. Der ehemalige JVA-Leiter Thomas Galli sieht das kritisch: „Viele rutschen in die Altersarmut und die Wahrscheinlichkeit, wieder straffällig zu werden, steigt.“ „Frontal 21“ über das Geschäft mit der billigen Knast-Arbeit.
    Bremer Skandal um Asylentscheidungen – BAMF-Mitarbeiter unter Druck gesetzt
    Es geht um Korruption und tausende Bescheide, die nochmals überprüft werden müssen. Inzwischen ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft. Dabei galt die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lange Zeit als Vorbild, denn hier wurden Anträge schnell bearbeitet und in kurzer Zeit zahlreiche Asylentscheidungen getroffen. „Frontal 21“ liegen Belege vor, dass dort auf die Behördenmitarbeiter offenbar massiv Druck ausgeübt wurde, zügig Bescheide auszustellen. „Schnell bedeutet aber auch schlechte Qualität.“ Die Vorgaben, zwei Entscheidungen pro Tag zu fällen, kritisiert ein BAMF-Insider, könnten gar nicht eingehalten werden.
    Leidtragende dieses Systems sind vor allem die Flüchtlinge, die häufig vor die Verwaltungsgerichte ziehen, weil ihre Bescheide fehlerhaft sind. Allein die Bescheide der afghanischen Flüchtlinge werden zu 60 Prozent wieder aufgehoben. Inzwischen sind die Verwaltungsgerichte erheblich überlastet. „Jeder Richter hat 455 Fälle auf dem Tisch, vor einigen Jahren hatten wir pro Richter noch 81 Fälle“, berichtet etwa Gregor Nocon, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus. „Frontal 21“ über den bislang größten Skandal bei der Vergabe von Asylanträgen in Deutschland.
    Illegale Abschalteinrichtungen – Ausnahmeregelung durch Trickserei
    Im Frühjahr 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium bei Fiat-Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. Das wurde für einen bayerischen Reisemobil-Hersteller zum Problem, denn zu der Zeit verbaute er die für illegal erklärten Fiat-Dieselmotoren. Der Unternehmer bittet den ehemaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer um Hilfe, der Alexander Dobrindt einschaltet – ein Parteifreund und damals Minister im CSU-geführten Bundesverkehrsministerium. Dobrindt löst das Problem auf einfache Weise: Die Reisemobile werden behördlich genehmigt – illegale Abschalteinrichtung inklusive. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereDi 08.05.2018ZDF

Cast & Crew

Sendetermine

Fr 11.05.2018
08:00–08:45
08:00–
Do 10.05.2018
04:15–05:00
04:15–
Di 08.05.2018
21:00–21:45
21:00–
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Reviews & Kommentare

  • am

    Zum heutigen Beitrag bezüglich Sammelklagen stelle ich fest:
    Die USA haben einen halb verrückten Präsidenten, aber eine funktionierende Justiz.
    Deutschland hat meist Gebildete (z.B. Lehrer) und Akademiker in der Regierung, doch die Recht und Gesetz werden von der Wirtschaft vorgegeben.
    Was ist besser für das Volk.

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