Dokumentation in 2 Teilen, Folge 1–2

  • Schon die falsche Einschätzung eines Mediziners kann einschneidende Auswirkungen auf das Leben eines Patienten haben. „Wenn Ärzte Fehler machen“ dokumentiert unterschiedliche Fälle von Behandlungsfehlern. In akribischer Kleinarbeit versucht Dr. jur. Boris Meinecke, Fachanwalt für Medizinrecht, die medizinischen Sachverhalte von drei Fällen aufzuklären und den genauen Ablauf der Krankengeschichten zu rekonstruieren – damit die Patienten zu ihrem Recht kommen. Ärzte in einer Klinik in Niedersachsen schicken einen Mann mit einer Gesichtslähmung immer wieder nach Hause, bagatellisieren seine Beschwerden und empfehlen ihm, sich mit der Lähmung abzufinden.
    Als nach neun Monaten endlich in einem anderen Krankenhaus die Tumordiagnose gestellt wird, ist es schon fast zu spät. Bei drei zu früh geborenen Babys verätzen Ärzte mit tausendfach falsch dosierten Tropfen die Augen der Kinder. Alle drei sind heute sehbehindert, zwei von ihnen auf einem Auge blind. Die junge Mutter kann schon nicht mehr sprechen, als ihr zwölfjähriger Sohn sie findet. Obwohl sie sofort in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses kommt, passiert dort der fatale Fehler: Die Ärzte übersehen 30 Stunden lang eine Hirnblutung. Dank einer Notoperation überlebt sie, kann aber seitdem nicht mehr arbeiten und ist auf Hilfe angewiesen. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 02.03.2015NDR
  • Falsche Diagnosen, Fehler in der Therapie: Rund 400.000 Patienten werden in Deutschland jährlich Opfer ärztlicher Behandlungsfehler. Diese neue Sendung im NDR Fernsehen dokumentiert unterschiedliche Fälle, die alle eines gemeinsam haben: unglaublich dramatische Auswirkungen für die Patienten. Dr. jur. Boris Meinecke ist Fachanwalt für Medizinrecht und betreut zurzeit bundesweit rund 2.000 Mandanten im Bereich Arzthaftungsrecht. Der Patientenanwalt vertritt die Geschädigten gegenüber Ärzten, Kliniken, Versicherungen und Behörden.
    In einem nervenaufreibenden Puzzlespiel werden nun die medizinischen Sachverhalte aufgeklärt und der genaue Ablauf der Krankengeschichte rekonstruiert. Damit Patienten und ihre Familien nach einem Behandlungsfehler zu ihrem Recht kommen. In dieser Folge geht es um diese drei Fälle: Ärzte in einer Klinik in Niedersachsen schicken einen Mann mit einer Gesichtslähmung immer wieder nach Hause, bagatellisieren seine Beschwerden und empfehlen ihm, sich mit der Lähmung abzufinden. Als nach neun Monaten endlich in einem anderen Krankenhaus die Tumordiagnose gestellt wird, ist es schon fast zu spät.
    Bei drei zu früh geborenen Babys verätzen Ärzte mit 1.000-fach falsch dosierten Tropfen die Augen. Alle drei Kinder sind heute sehbehindert, zwei von ihnen auf einem Auge blind. Die junge Mutter kann schon nicht mehr sprechen, als ihr zwölfjähriger Sohn sie findet. Mit dem Notarzt kommt sie in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses und dort passiert der fatale Fehler: Die Ärzte übersehen 30 Stunden lang eine Hirnblutung. In einer Notoperation kann ihr Leben noch gerettet werden, doch die Mutter muss seitdem mit starken Einschränkungen leben, kann nicht mehr arbeiten und ist auf Hilfe angewiesen.
    Der Patientenanwalt Boris Meinecke rät, trotz der Dramatik der Geschehnisse, die Dinge wenn irgendwie möglich außergerichtlich zu regeln; denn: Gerichtsverfahren dauern lange und bringen in der Regel nicht die erhofften Ergebnisse. Nicht selten ist nach Behandlungsfehlern der Gang vor Gericht aber unausweichlich. Damit die Opfer, die oft lebenslang an den Folgen leiden, zumindest finanzielle Hilfe erhalten. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 09.03.2015NDR

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