Staffel 2, Folge 1–9

Staffel 2 von „Recht so!“ startete am 23.09.2013 im NDR.
  • Staffel 2, Folge 1 (45 Min.)
    Der Job an sich ist schon anstrengend genug, da möchte man nicht noch zusätzlichen Stress mit dem Chef oder den Kollegen. Doch was kann man tun, wenn Demütigungen am Arbeitsplatz zum Alltag werden? Kann man rechtlich überhaupt etwas gegen Mobbing unternehmen? Welche Rechte und Pflichten hat man als Arbeitnehmer? Und: Wie weit gehen die Kompetenzen des Chefs? Darf er einem Mitarbeiter z. B. verbieten, einen Nebenjob anzunehmen? Diese und andere alltägliche Fragen aus dem Arbeitsrecht sind Thema der fünften Folge der Sendereihe „Recht so!“. In jeder Folge präsentiert Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps zu einem Rechtsthema. In dieser Ausgabe dreht sich alles um das Recht in der Arbeitswelt.
    Darf ein Chef einem Angestellten kündigen, weil er zu oft krankgeschrieben ist? Was muss man in einem Bewerbungsgespräch erwähnen, was kann man für sich behalten? Und was passiert, wenn einem Handwerker mal ein Fehler unterläuft? Darf ihn der Chef deswegen degradieren und das Gehalt kürzen? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Arbeitsalltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ führt die Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel und gibt Antworten auf Fragen, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 23.09.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 2 (45 Min.)
    Was romantisch mit einer Hochzeit beginnt, kann manchmal im bitteren Rosenkrieg enden. Wenn es dann keinen Ehevertrag gibt, der alles regelt, wird in der Situation einer Trennung oft um jede noch so banale Kleinigkeit bis zuletzt gestritten. Wer bekommt was? Und wer muss wem wie viel Geld bezahlen? Doch nicht nur Ehepaare sind rechtlich miteinander verbunden. Auch zwischen Eltern und Kindern gibt es geregelte Verpflichtungen. Was aber ist, wenn der demente Vater einen Betreuer braucht und der Tochter die Betreuung verweigert wird? Diese und andere alltägliche Fragen aus dem Familienrecht sind Thema dieser Folge „Recht so!“, in der Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps zu diesem Rechtsthema präsentiert.
    Was kann man tun, wenn der Ex-Partner den Umgang mit den eigenen Kindern nahezu unmöglich macht? Wie wird der Hausrat bei einer Scheidung aufgeteilt? Wer bekommt beispielsweise die Küche, die ein gemeinsames Geschenk der Schwiegereltern war? Und welche Rechte haben nichteheliche Väter, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ führt durch den Paragrafen-Dschungel und gibt Antworten auf Fragen, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 30.09.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 3 (45 Min.)
    Endlich hat man die Wohnung gefunden, nach der man immer gesucht hat. Und dann muss man kurz nach dem Einzug feststellen: In fast allen Räumen gibt es Schimmel an den Wänden. Was kann man tun, wenn der Vermieter nichts dagegen unternimmt? Wenn er sogar die Schuld dafür dem Mieter gibt, der angeblich falsch lüftet? Aber nicht nur mit einem Vermieter kann es zu Differenzen kommen. Was ist, wenn einem die Nachbarn das Leben schwer machen und Beleidigungen und Schikane im Hausflur an der Tagesordnung sind? Diese und andere alltägliche Fragen aus dem Mietrecht sind Thema dieser Folge „Recht so!“. Jo Hiller präsentiert dazu die zehn wichtigsten Tipps. Kann der Vermieter nach Jahren der Erlaubnis die Haustierhaltung verbieten, nur weil ein neuer Nachbar einzieht, der keine Tierhaltung duldet? Muss man eine Kündigung wegen Eigenbedarfs immer hinnehmen oder kann man sich rechtlich dagegen wehren? Und was ist, wenn man aus der Wohnung ausgezogen ist, aber der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen will? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt echte Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag in Sachen Mietrecht helfen. Die Sendung „Recht so!“ soll Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel führen und gibt Antworten auf Fragen zu einem Rechtsthema, die man schon immer einmal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 07.10.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 4 (45 Min.)
    Der Gebrauchtwagen scheint ein Topangebot zu sein, er ist gerade einmal drei Jahre alt und hat nur 12.000 Kilometer auf dem Tacho. Und er ist zu einem echten Schnäppchenpreis zu haben. Doch was ist, wenn man im Nachhinein erfährt, dass es sich bei dem „Schnäppchen“ um einen Unfallwagen handelt, der Verkäufer das aber verschwiegen hat? Kann man dann als Käufer vom Kauf zurücktreten? Und was kann man tun, wenn man Möbel im Internet bestellt, dann aber nach dem Aufstellen merkt, dass sie doch nicht so toll sind wie erwartet? Gilt in diesem Fall: Möbel zurück, Geld zurück? In dieser Folge „Recht so!“ gibt Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps zum Thema Kaufrecht und Verträge.
    Was ist, wenn man zur Hochzeit einen Fotografen bestellt, der stattdessen seine Praktikantin schickt, die nicht ein brauchbares Foto macht? Aber auch wenn der bestellte Handwerker kommt, kann es Ärger geben. Dann z. B., wenn er doppelt so viel Geld verlangt wie vorab vereinbart. Muss der Kunde das bezahlen? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt echte Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ soll Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel führen und Antworten auf Fragen geben, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 14.10.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 5 (45 Min.)
    Warum soll man sich nach Feierabend noch ins Gewühl in den Geschäften der Innenstädte stürzen, man kann doch vom heimischen Sofa aus bequem im Internet shoppen. Doch was ist, wenn man statt der erwarteten Spiele-Konsole nur die dazugehörige Verpackung zugeschickt bekommt? Und nicht nur beim Einkauf im Netz lauern Fallen. Was sollte man tun, wenn man Post von einem Abmahnanwalt bekommt, inklusive Zahlungsaufforderung? Und das nur, weil man in einem Forum ein Foto gepostet hat. Diese und andere alltägliche Fragen aus dem Internetrecht sind Thema dieser Folge der Sendereihe „Recht so!“, in der Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps präsentiert. Kann man zum Beispiel beim Autoverkauf nachträglich zur Kasse gebeten werden, weil der Vertrag, den man dazu von einem Händlerportal heruntergeladen hat, fehlerhaft formuliert ist? Haften Eltern für ihre Kinder, wenn sie sich – entgegen allen Abmachungen – heimlich Musik aus dem Netz ziehen? Und wie findet man heraus, ob Hotelbewertungen im Internet auch tatsächlich stimmen oder doch nur gut getarnte Werbeslogans der Hotelbesitzer sind? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag im Internet und Social Media helfen. Die Sendung „Recht so!“ führt durch den Paragrafen-Dschungel und gibt Antworten auf Fragen, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 21.10.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 6 (45 Min.)
    Wer ein Haus bauen will, der braucht vor allem Ausdauer und gute Nerven. Umso schöner, wenn dann endlich Richtfest gefeiert werden kann. Jeder Bauherr hofft, dass damit das Gröbste geschafft ist. Doch was ist, wenn noch vor dem Einzug so viele Baumängel festgestellt werden, dass ein Wohnen dort gar nicht möglich ist? Wer haftet? Und was passiert, wenn dann auch noch der Bauunternehmer Insolvenz anmeldet? Doch nicht nur der Hausbau kann Probleme mit sich bringen. Was zum Beispiel muss man beachten, wenn man ein einfaches Gartenhaus aufstellen möchte? Diese und andere alltägliche Fragen zum Baurecht sind Thema dieser Folge aus der Sendereihe „Recht so!“. Jo Hiller präsentiert die zehn wichtigsten Tipps zu diesem Rechtsthema. Was passiert, wenn ein Haus bereits knapp 100 Jahre steht, aber in keinem Bebauungsplan eingetragen ist? Droht in einem solchen Fall der Abriss? Welche Geruchsbelästigung muss man sich aus der Nachbarschaft gefallen lassen? Und wer zahlt, wenn ein Haus nicht wie vereinbart fertiggestellt wird und man deshalb vorübergehend in ein Hotel ziehen muss? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ soll die Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel führen und gibt Antworten auf Fragen zum Baurecht, die man schon immer einmal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.10.2013NDR
  • Staffel 2, Folge 7 (45 Min.)
    Zoff um das Erbe, den Unterhalt, die Pflege oder das Sorgerecht: Streit kommt in den besten Familien vor. Dabei geht es um Fürsorge, Neid, Kränkungen und um viel Geld. Noch nie hatten die Deutschen mehr zu vererben als heute. Mindestens 250 Milliarden Euro werden an die nächste Generation weitergegeben. Aber wer kriegt was? In modernen Patchworkfamilien wird die Erbfolge immer komplizierter. Partner, die nicht miteinander verheiratet sind, erben unter Umständen gar nichts. Erben kann zur drückenden Last werden, wenn ein Berg Schulden zurückbleibt oder das Testament an unangenehme Bedingungen geknüpft ist. Die wenigsten Menschen kennen in diesen Fällen ihre Rechte oder sorgen rechtzeitig vor.
    Nur 20 Prozent der Deutschen machen überhaupt ein Testament. Bei Schenkungen zu Lebzeiten gibt es böse Überraschungen, wenn das Geschenk wider Erwarten einkassiert wird. Finanzielle und rechtliche Fallen lauern auch beim Thema Pflege. Wann müssen die Kinder Unterhalt für die Eltern zahlen? Wer beantragt die rechtliche Betreuung? Im Familienrecht irrt man sich schnell. In einer neuen Folge „Recht so!“ kann man das eigene Rechtswissen testen. Jo Hiller präsentiert überraschende Rechtsfragen und gibt wichtige Tipps rund um das Thema „Erben und Familie“. Er räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und den Zuschauer unterhaltsam durch den Paragrafendschungel. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.04.2014NDR
  • Staffel 2, Folge 8 (45 Min.)
    Kaum ein Thema sorgt in Deutschland für so viel Streit wie das Thema Miete. 300.000 Streitfälle werden jedes Jahr vor Gericht verhandelt. Mieter wollen es sich nicht gefallen lassen, wenn es nebenan stinkt, laut ist oder der Fahrstuhl tagelang kaputt ist. Sie drohen dem Vermieter schnell mit Mietminderung. Doch wann darf man eigentlich Miete mindern und in welcher Höhe? Vermieter können sich wiederum über ein verbessertes Recht zur Eigenbedarfskündigung freuen. Trotzdem ist nicht jede Eigenbedarfskündigung auch rechtens. Man sollte die Gründe genau prüfen lassen. Auch die steigenden Energiepreise sorgen für Unmut in Mietangelegenheiten. Allein in den letzten sechs Jahren sind die Heizkosten in Deutschland um 43 Prozent gestiegen.
    Ein Grund dafür sind schlecht isolierte Häuser. Deshalb müssen viele Vermieter ihre Gebäude besser dämmen, energetische Sanierung heißt das. Aber: Was steckt eigentlich dahinter? Wer kontrolliert die Maßnahmen? Und: Dürfen die Vermieter alle Kosten auf den Mieter umlegen? In einer neuen Folge „Recht so!“ klärt Jo Hiller auf, welche Rechte Vermieter und Mieter haben. Er präsentiert überraschende Rechtsfragen und gibt wichtige Tipps rund um das Thema „Mieten und Vermieten“. Er räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und führt unterhaltsam durch den Paragrafendschungel. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 05.05.2014NDR
  • Staffel 2, Folge 9 (45 Min.)
    Beim Einkaufen gibt es viele Verlockungen: Schnäppchen, Gutscheine, Sonderangebote. Doch oft verstecken sich hinter günstigen Angeboten auch mangelhafte Produkte oder Leistungen. Aber in welchen Fällen kann man den Preis mindern, Nachbesserungen verlangen oder sogar die Ware zurückgeben? Wer einkauft, schließt einen Vertrag mit dem Verkäufer und hat Rechte. Es ist wichtig, diese zu kennen, vor allem wenn es um große Werte geht. So kann man nicht nur Autos, sondern auch Haustiere reklamieren oder umtauschen, wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand sind. In dieser neuen Folge von „Recht so!“ klärt Jo Hiller auf, was man beim täglichen Einkauf beachten sollte.
    Mehr als die Hälfte aller Deutschen geht bereits online shoppen. Im Netz lässt sich noch schwerer erkennen, wo Betrug im Spiel ist. „Recht so!“ zeigt, woran man Abo-Fallen oder unseriöse Kaufangebote erkennt und wie man sich vor Betrug schützen kann. Jo Hiller gibt Tipps, wie man sich gegen überteuerte Rechnungen oder Handwerkerpfusch wehrt oder wann man den Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen darf. Er räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und führt unterhaltsam durch den Paragrafendschungel. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 12.05.2014NDR

zurück

Erinnerungs-Service per E-Mail

TV Wunschliste informiert dich kostenlos, wenn Recht so! online als Stream verfügbar ist oder im Fernsehen läuft.

Auch interessant…