Staffel 1, Folge 1–6

  • Staffel 1 (48 Min.)
    In der neuen Staffel von „Mein Recht ich geb nicht auf“ hat es Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath mit einem Telefonanbieter zu tun, der Spartarife fürs Festnetz am Telefon verkauft. Die Kunden wissen aber meistens gar nichts davon, dass sie angeblich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen haben. Erst wenn Mahnungen und Anwaltsbriefe ins Haus flattern, werden sie stutzig doch da ist es meistens schon zu spät. Denn aus dem Vertrag wieder herauszukommen, ist ganz schwierig. Der Grazer Rechtsanwalt betreut gleich zwei ältere Damen, die auf die Masche des Telefonanbieters hereingefallen sind. Eine davon ist Helga Weigert aus Wien. Sie wird seit mehreren Monaten mit unliebsamen Briefen belästigt. Der Telekomanbieter schickt immer wieder Rechnungen an die Adresse ihres Sommerhauses. Der Empfänger ist ihr Mann, doch der ist schon seit 10 Jahren tot. Dr.
    Christian Horwath ruft bei der Telekomfirma an und konfrontiert die Call-Center Mitarbeiter damit, dass ein Verstorbener im Jahr 2011 einen mündlichen Vertrag abgeschlossen haben soll. Der Rechtsanwalt fordert jenes Telefonprotokoll ein, das angeblich beweisen soll, dass der Vertrag mündlich zustande gekommen ist. Doch die Firma rückt diese Beweise nicht heraus. Dem Rechtsanwalt reicht es er will beim Wiener Standort der Telekomfirma Antworten auf seine Fragen bekommen doch dort ist niemand anzutreffen. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 28.04.2014ATV
  • Staffel 1 (48 Min.)
    Dr. Christian Horwath ist einem Telekomanbieter auf der Spur, der Spartarife fürs Festnetz am Telefon verkauft. Die angeblichen Kunden und deren Angehörige wissen aber gar nichts von den mündlich abgeschlossenen Vertragsabschlüssen und sind mit Mahnungen und Anwaltsbriefen des Unternehmens konfrontiert. Der Rechtsanwalt will mehr über das Unternehmen erfahren und geht zum Konsumentenschutz. Dort ist der Telekomanbieter längst bekannt. Da Dr. Christian Horwath bei der Firmen-Zentrale in Österreich niemanden antrifft, reist er nach Berlin zum Hauptsitz der Holding. Dort trifft er auch einen ehemaligen Mitarbeiter, der über die Geschäftsmethoden des Telefonanbieters genauestens Bescheid weiß. Mit diesem Wissen konfrontiert er auch die Verantwortlichen beim Hauptsitz der Firma. Dr.
    Christian Horwath will wissen, wie die Verträge mit zwei seiner Klientinnen zustande gekommen sind. Angeblich wurden diese mündlich am Telefon abgeschlossen. Doch der Rechtsanwalt hat Zweifel und fordert die Telefonprotokolle von den angeblich geführten Gesprächen. Doch sein Gegenüber gibt die Mitschnitte nicht heraus. Dr. Christian Horwath bleibt nichts anderes übrig, als die Gerichte einzuschalten. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 05.05.2014ATV
  • Staffel 1 (48 Min.)
    Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath ist in seinem neuen Fall einem mutmaßlichen Internet-Betrüger auf der Spur. Mehrere Geschädigte haben Geld überwiesen, doch die bestellte Ware kam nie an. Auf dem Ebay-Kleinanzeigen-Portal suchte Bettina Lexer nach einer speziellen Küchenmaschine. Sie fand ein Angebot um 750 Euro für ein gebrauchtes Gerät. Der Privat-Verkäufer, der offenbar aus Deutschland kommt, beantwortet offen alle Fragen und schickte sogar eine Kopie seines Ausweises. Bettina Lexer fühlte sich sicher und überwies das Geld. Doch das Küchengerät hat sie auch Wochen später nicht erhalten. Der Verkäufer ist seither nicht mehr erreichbar. Kurze Zeit später lernt Dr Christian Horwath einen weiteren Geschädigten kennen. Offenbar hat der Scheinverkäufer dieselbe Masche bei Josef Neubauer abgezogen, der Radkappen kaufen wollte.
    Das Geld hat er überwiesen, doch die Ware wurde nie geliefert. Der geschätzte Schaden, der durch Internetkriminalität jährlich in Österreich entsteht, wird auf rund 6 Millionen Euro geschätzt. Dr. Christian Horwath versucht, mehr über den mutmaßlichen Betrüger in den Fällen Lexer und Neubauer herauszufinden und macht sich schließlich sogar auf den Weg nach Deutschland. Hier beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft bereits mit den Fällen. Dem Rechtsanwalt gelingt es schließlich den Scheinverkäufer aufzuspüren, doch der gibt sich unschuldig. In der Steiermark ließ sich Christof Danner eine kostspielige Lärmschutzwand bauen. Doch das Bauwerk hat viele Mängel. Noch dazu bekam er jetzt von der Baufirma per Gericht einen Zahlungsbefehl auf angeblich ausstehenden Werklohn. 22 000 Euro soll er zahlen, dabei hat er alle Rechnungen bezahlt.
    Er hat deshalb Dr Christian Horwath um Hilfe gerufen. Der stellt schnell klar, Christof Danner muss schnell reagieren, sonst muss er doppelt zahlen. Denn wer bei einem bedingten Zahlungsbefehl nicht Einspruch erhebt, akzeptiert die Forderung. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 12.05.2014ATV
  • Staffel 1 (48 Min.)
    Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath hat es in der neuen Folge mit einem Fahrradunfall zu tun: Vor 2 Jahren änderte sich das Leben von Erika Fiegl und ihrem Mann von einem Tag auf den anderen. Denn seit einem schweren Zusammenstoß mit einem Radfahrer ist Frau Fiegls Schulter massiv lädiert. Sie kann ihren Arm nur noch eingeschränkt nutzen. Bei jeder Arbeit im Haushalt braucht sie jetzt die Unterstützung ihres Mannes. Der Arm wird nie wieder so werden wie früher. Frau Fiegl will vom Verursacher des Unfalls Schmerzensgeld. Doch der Fahrradfahrer ist nicht auffindbar. Bei den bisherigen zwei Verhandlungen, wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Diebstahls, ist der Angeklagte nicht aufgetaucht. Jetzt ist erneut eine Verhandlung angesetzt. Zur Überraschung aller taucht der Unfall-Verursacher nun doch bei Bericht auf.
    Er kommt in Begleitung zweier Polizisten. Es gab einen Vorführbefehl durch das Gericht. Bereitwillig erzählt er seine Version der Geschichte. Doch wird Frau Fiegl von ihm Schmerzensgeld bekommen? In Niederösterreich streitet die Inhaberin eines Hauses seit Jahren mit ihren Mietern. Die Tierhandlung soll die Kellerdecke zu stark belasten. Risse im Haus sollen durch die mit Wasser gefüllte Aquarien kommen. Doch längst gehen die Streitereien über die Frage einer nachteiligen Nutzung hinaus. Die Kommunikation ist gestört, Beschimpfungen soll es gegeben haben. Eigentümerin Franziska Feigelstorfer und ihre Mutter wollen deshalb, dass die Mieter ausziehen. Fünf Gerichtsverhandlungen gab es bereits. Eine Räumungsklage wurde eingebracht, auch wegen Betriebskostenzahlungen stand man vor Gericht. Bis heute ist es nicht gelungen den Mietvertrag aufzulösen.
    Was verbirgt sich wirklich hinter den Streitereien und schafft es Dr. Christian Horwath, eine Lösung herbeizuführen?. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 19.05.2014ATV
  • Staffel 1 (48 Min.)
    Der Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath begleitet Menschen, die um ihr Recht kämpfen. Ob gegen Nachbarn, Behörden oder Firmen, sie müssen ein langwieriges Gefecht für ihre Sache in Kauf nehmen. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 26.05.2014ATV
  • Staffel 1 (48 Min.)
    Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath hat es in der neuen Folge mit einem Hundefall zu tun: Sandra Komzak sehnte sich bereits seit langer Zeit nach einem eigenen Hund. Im Internet fand sie eine Chihuahua-Besitzerin die Welpen anbot. Sofort verliebte sie sich in eines der Hundebabys, als sie die Tiere in der Wohnung der Verkäuferin sah, und leistete deshalb eine Anzahlung von 200 Euro. Die Abholung und die Restzahlung sollten zwei Wochen später erfolgen. Allerdings geriet Sandras Mutter kurz darauf in geldliche Nöte, weshalb sie Sandras Unterstützung brauchte. Die 21Jährige sprach darüber auch offen mit der Hundeverkäuferin, die ihr anbot, dass sie das Restgeld erst später bezahlt. Sie würde so lange auf den Welpen aufpassen. Doch als sich Sandra kurz darauf erneut meldete, sagte diese, der Hund sei schon verkauft.
    Auch die Anzahlung wollte ihr die Verkäuferin nicht zurückgeben. Dr. Christian Horwath fordert von der Verkäuferin das Geld zurück. Richtig hellhörig wird er vor allem, als er erfährt, dass es offenbar schon einen neuen Hundewurf gibt. Der als Privatkauf dargestellte Handel scheint schon ein regelmäßiges Geschäft zu sein. Und die Verkäuferin damit eine Züchterin. Dr. Christian Horwath geht der Sache weiter auf den Grund. Er trifft eine weitere Hundeliebhaberin, die sich ebenfalls für Chihuahuas interessiert. Wie verhält sich die Verkäuferin ihr gegenüber? In der Steiermark streitet eine Familie mit der Inhaberin ihres Mietshauses. Beim Einzug wurde der sechsköpfigen Familie Rossmann zugesichert, dass sie das sanierungsbedürftige Haus gegen eine Mietreduktion renovieren darf. Doch nun will die Inhaberin die volle Miete.
    Alle Sanierungsarbeiten stehen still. Die Vermieterin selber will kein Geld investieren. Noch nicht einmal dringend notwendige Arbeiten werden an dem Haus verrichtet. Die Kellerdecke senkt sich, Schimmel wuchert und die Fenster sind undicht. Familie Rosmann ist verzweifelt, sie hat das Gefühl, dass die Vermieterin Geldprobleme hat und diese auf ihrem Rücken ausgetragen werden. Denn inzwischen wurde übermittelt, dass das Haus verkauft werden soll. Dr. Christian Horwath ist geschockt, als er vor Ort selbst Zeuge wird, wie bei einem starken Regeneinbruch das Wasser bei den Fenstern ins Haus reinrinnt. Der Rechtsanwalt ruft umgehend die Vermieterin an, doch die sieht die Situation ganz anderes. Die Mieter hätten nur unregelmäßig Miete bezahlt, außerdem würde Familie Rosmann das Haus herunterkommen lassen. Sie will, dass die Mieter ausziehen.
    Familie Rosmann ist schockiert, überlegt jedoch gleichzeitig, ob es sinnvoll wäre, selbst das Haus zu kaufen. Denn einen Ortswechsel wollen Erna und Bruno Rosmann ihren Kindern möglichst ersparen. Dr. Christian Horwath holt sich deshalb einen Immobilienmakler zur Hilfe. (Text: ATV)
    Original-TV-PremiereMo 02.06.2014ATV

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