Staffel 5, Folge 1–6

Staffel 5 von „Die großen Kriminalfälle“ startete am 13.03.2006 in Das Erste.
  • Staffel 5, Folge 1
    Frank Schmökel – einer der meistgesuchten Verbrecher Deutschlands. Sechsmal gelingt dem mehrfach verurteilten Sexualstraftäter die Flucht aus dem Maßregelvollzug. Beim letzten Mal, im Jahr 2000, mit fatalen Folgen. Beim Besuch der Mutter in Strausberg nahe Berlin, flieht Schmökel während einer Zigarettenpause der Wärter. Dabei verletzt er einen der Pfleger lebensgefährlich. Auch seine Mutter und ein weiterer Pfleger tragen Verletzungen durch Messerstiche davon. Die Fahndung läuft großräumig an. Nach sieben Tagen Flucht ein Todesopfer. Johannes Berger, Rentner, 60 Jahre alt, wird tot auf seinem Gartengrundstück in Postbruch aufgefunden.
    Brutal erschlagen mit einem Spaten. Die Polizei fahndet nun nach dem gestohlenen Wagen des toten Rentners. Schmökel gesteht seinem früheren Psychologen telefonisch die Tat und gibt an, dass er sich bei Görlitz in Sachsen aufhält. Sein Fluchtfahrzeug wird am 4. November in Großdubrau bei Bautzen gefunden, vom Flüchtigen keine Spur. Die Suche wird international ausgeweitet, inzwischen sind mehrere hundert Polizisten und Bundesgrenzschutzbeamte in Sachsen und dem polnisch-tschechischen Grenzgebiet unterwegs. Der Pullover Schmökels und eine frische Feuerstelle geben weitere wichtige Hinweise für die Fahndung.
    Nach 13 Tagen Flucht wird Schmökel in Saritzsch, nahe Bautzen, gefasst, von einer Polizeiwaffe niedergestreckt und verhaftet. Zahlreiche Vergewaltigungen von Minderjährigen, sexuelles Vergehen an Tieren und Tierkadavern – die Liste ist lang. Bereits zu DDR-Zeiten versuchen die Behörden, den auffälligen Frank Schmökel ‚in den Griff‘ zu kriegen. 1998 diagnostizieren Psychologen bei Schmökel dann offiziell ‚Sodomie mit nekrophilen Tendenzen und heterosexueller Pädophilie‘. Obwohl er während seiner Haftzeit selbst einräumt, von seinen Veranlagungen nicht loszukommen, werden ihm von Gutachtern immer wieder Therapieerfolge bescheinigt.
    Und trotz mehrerer Fluchtversuche aus dem Maßregelvollzug, weiterer Vergewaltigungen und Morddrohungen gegen seine Mutter wird Schmökel von einem Team der psychiatrischen Abteilung der Landesklinik Neuruppin am 25. Oktober 2000 ein weiterer Freigang gewährt. Die 45-minütige Dokumentation stellt die fast zweiwöchige spektakuläre Flucht Schmökels in den Mittelpunkt, gibt Einblicke in die Biografie Frank Schmökels und zeichnet ein Bild von seiner Person und seinem Leben als Außenseiter, als Verbrecher und Patient. (Text: mdr)
    Deutsche TV-PremiereMo 13.03.2006Das Erste
  • Staffel 5, Folge 2
    12. Dezember 1981. Bernhard Kimmel versucht mit einem Komplizen in die Sparkasse im hessischen Bensheim einzubrechen. Sie wollen an das Geld im Tresor kommen. Aber ein Polizist beobachtet die beiden und alarmiert seine Kollegen. Als Kimmel gestellt wird, wirft er eine Handgranate, tötet einen Beamten und verletzt einen anderen schwer. Es ist das traurige Ende einer jahrelangen kriminellen Karriere. Der ‚erfolgreichste Geldschrankknacker Deutschlands‘ ist zum Polizistenmörder geworden. Kimmel wächst im pfälzischen Lambrecht auf. Im Wald finden er und seine Freunde Gewehre und Munition, die Wehrmachtssoldaten am Ende des Krieges zurückgelassen haben.
    Sie schießen Wild, spielen Räuber und Gendarm – Jungenspiele. 1957 knacken sie ihren ersten Tresor. Bald ist kein Geldschrank mehr vor ihnen sicher. In der Adenauerzeit gilt die Kimmel-Truppe als eine der gefährlichsten Jugend-Banden. Zwischen 1956 und 1961 gehen fast 200 Einbrüche auf ihr Konto. Die Beute: über 100.000 Mark – damals ein Vermögen. In der Silvesternacht 1960/​61 endet die Halbstarken- und Räuberzeit abrupt. Bei einer feuchtfröhlichen Feier im Wald erschießt ein betrunkenes Mitglied der Bande einen Hüttenwirt. Nach und nach wird die ganze Bande verhaftet. Im folgenden Prozess wird Kimmel, den die Zeitungen jetzt ‚Al Capone aus der Pfalz‘ nennen, zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt.
    1970 kommt Bernhard Kimmel vorzeitig frei, er gilt als resozialisiert. Es ist die Zeit, in der in linken Kulturkreisen ‚Knast- und Knackiliteratur‘ hoch im Kurs stehen. Kimmel wird im Kulturbetrieb herumgereicht, Illustrierte schreiben über ihn. Aber von dem kriminellen Milieu, das ihn prägte, kommt er nicht los. Im Dezember 1981 führt der Weg in die Katastrophe: Beim Einbruch in Bensheim wird er zum Polizistenmörder. Er bekommt lebenslänglich. Erst im Dezember 2003 kommt er frei. Insgesamt hat er 31 Jahre hinter Gittern verbracht. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMo 20.03.2006Das Erste
  • Staffel 5, Folge 3
    Sie müssen grauenvoll gewesen sein – die letzten Minuten im Leben des Jakub Fiszman. Der Obduktionsbericht vermerkt, dass das Opfer mit einem stumpfkantigen Gegenstand auf den Kopf und das Genick geschlagen wurde, ein qualvoller Tod irgendwo in einem Waldstück bei Reckenroth im Taunus. Es ist der 3. Oktober 1996. Zwei Tage zuvor haben Maskierte den 40-jährigen Jakub Fiszman auf dem Firmengelände seines Exportgeschäfts in Eschborn entführt. Die Gangster verlangen 3,5 Millionen DM Lösegeld, das kann Fiszman noch telefonisch mitteilen und dass er in einem Keller gefangen gehalten werde.
    Einen Tag später erhöhen die Entführer: vier Millionen. Das Geld wird auf einem stillgelegten Parkplatz der A 3 hinterlegt und auch abgeholt, aber die Täter entkommen. Als Jakub Fiszman nicht wie angekündigt sofort freikommt, folgt eine der größten Suchaktionen: Tornados der Bundeswehr, ausgestattet mit Wärmebildkameras, jagen über die Waldgebiete um Frankfurt. Bereitschaftspolizei, Hundestaffeln und Hubschraubern sind im Einsatz.
    Erfolglos. Erst als die Polizei Tage später das fast unberührte Lösegeld, in einem Wiesbadener Vorgarten vergraben, entdeckt, gerät ein Mann in Verdacht, der alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist: Rainer Körppen, ein Malermeister aus Langen bei Frankfurt. Er und sein 26-jähriger Sohn Sven kommen sofort in Untersuchungshaft. Die Täter scheinen dingfest gemacht; vom Opfer jedoch fehlt jede Spur. Erst ein Hinweis von Sven Körppen führt die Polizei schließlich zu Jakub Fiszmans Leiche unter Erde und Fichtenzweigen verscharrt.
    Der brutale Mord am Sohn eines Überlebenden des Holocaust ruft bei vielen jüdischen Deutschen alte Ängste wach und sorgt in der Bevölkerung für besondere Teilnahme. Außerdem war die Familie bereits 1991 Opfer einer Entführung. Damals wurde ein Neffe Fiszmans und dessen Schulfreundin verschleppt. Die Kinder konnten zwar ohne Lösegeldzahlung freikommen, aber der Fall wurde nie aufgeklärt. Dennoch gab es schon damals einen Verdächtigen: Rainer Körppen. Aber damit nicht genug: Auch die Entführung eines Offenbacher Unternehmers, der erst gegen Zahlung von zwei Millionen DM wieder freikam, wurde ihm angelastet.
    Eine Familienbande mit einem langen Vorstrafenregister. Mord und Totschlag waren auch dabei. In einem Aufsehen erregenden Prozess werden Rainer Körppen und sein Sohn Sven schließlich zu hohen Haftstrafen verurteilt. Obwohl Rainer Körppen bis zum Schluss jede Tatbeteiligung bestritt, konnte kein entlastendes Indiz gefunden werden. Rainer Körppen wird schließlich, schwer belastet durch das Geständnis seines Sohnes, wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
    Wegen der besonderen Schwere der Schuld ordnet das Gericht Sicherheitsverwahrung an – das höchste Strafmaß, das nach deutschem Recht verhängt werden kann. Sein Sohn erhält zwölf Jahre Freiheitsstrafe. Aber hätten seine Verbrechen nicht schon früher verhindert werden können? Die Autorin Christel Schmidt spricht mit Ermittlern, Kriminaltechnikern, Prozessbeteiligten und einem überlebenden Entführungsopfer. (Text: ARD)
  • Staffel 5, Folge 4
    St. Ingbert, eine Kleinstadt in der saarländischen Provinz. Hier fand am 9. Februar 1993 ein grausames Verbrechen statt, welches die saarländische Justiz noch zehn Jahre später beschäftigen sollte. Ein zur Tatzeit 19-jähriger Mann, wegen diverser Eigentums- und Gewaltdelikte eindeutig vorbestraft, vergewaltigt und tötet eine damals 24-jährige Taxifahrerin im Wald am Rande der Stadt. Um die Spuren seiner Tat zu verwischen, steckt er das Fahrzeug mit der darin befindlichen Leiche des Opfers in Brand. Die Ermittlungen verlaufen nach dem Geschehen zunächst ergebnislos.
    Die Ermittler stehen vor einem schwierigen Fall, denn die Lebens- und Sexualgewohnheiten des Opfers lassen einen weiten Kreis von Verdächtigen zu. Selbst als es den Gerichtsmedizinern gelingt, aus der Leiche des Opfers männliches Sperma zu extrahieren und dieses, mit den Möglichkeiten der damals noch in den Kinderschuhen steckenden DNA-Analyse genau zu bestimmen, kommen die Ermittlungen keinen Schritt weiter. Das ändert sich allerdings zehn Jahre später. Im November 2003 kommt man mittels DNA-Abgleich mit der entsprechenden Datenbank des BKA’s auf die Spur des mittlerweile 30-jährigen Täters.
    Dieser war zwischenzeitlich wieder straffällig geworden, und dadurch wurde seine DNA beim Bundeskriminalamt registriert. Ein Aufsehen erregender Prozess beginnt: Der Täter gibt zu, mit dem Opfer zusammen gewesen zu sein, bestreitet aber die Tat. Auch gibt es keine Zeugen der Geschehnisse. Viele Fragen, etwa wie der Täter das Auto in Brand steckte, bleiben im Prozess offen. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die gefundene DNA, die zweifelsfrei vom Täter stammt und dazu auf das eindeutige Vorstrafenregister.
    Zeugen aus der Drogen- und Halbweltszene der Kleinstadt werden vernommen. Zeitlücken im Ablauf der Tat können bis zum Schluss nicht geschlossen werden. Doch die vorgelegten Fakten reichen dem Gericht für eine Verurteilung: Schuldig im Sinne der Anklage. Da der Täter zur Tatzeit laut Gesetz noch als Heranwachsender gilt, wird er zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen Mordes verurteilt.
    Die Revision vor dem BGH wird von diesem abgelehnt. Ein Mord ohne Zeugen und Geständnisse. Gerichtsmedizin, Polizei und Justiz ohne die geringsten Zweifel an der Schuld des Verurteilten, ein Täter, dessen Weg zum Kapitalverbrechen schon in der frühen Jugend begann. Die Dokumentation von Dietmar Noss rekapituliert die wesentlichen Fakten eines grausamen Verbrechens und wirft einen genauen Blick auf die Techniken und Vorgehensweisen der DNA-Analyse als eine der bestimmenden Bestandteile der modernen Gerichtsmedizin. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMi 29.03.2006Das Erste
  • Staffel 5, Folge 5
    Die erste Bombe reißt die 18-jährige Kontoristin Margret Grüneklee in Stücke. Acht wertere Menschen erleiden Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen, Trommelfellrisse und Schnittwunden. Die Bombe war an einen Marmeladenfabrikaten adressiert. Sie ist früher als geplant explodiert – am 29. November 1951 morgens gegen halb neun im Postamt Eystrup. Die zweite Bombe detoniert gut vier Stunden später in der Redaktion der Tageszeitung. ‚Bremer Nachrichten‘ und tötet den Chefredakteur. Seine Sekretärin und der Feuilleton-Chef des Blattes werden schwer verletzt. Die dritte Bombe soll einen Futtermittelfabrikanten umbringen. Aber sie explodiert nicht. Die Batterie, die den Zünder mit Strom versorgen soll, ist defekt. Alle drei Bomben sind per Postpaket verschickt worden. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 10.04.2006Das Erste
  • Staffel 5, Folge 6
    6. März 1981. Marianne Bachmeier erschießt im Gerichtssaal von Lübeck den Mann, der ihre Tochter Anna ermordet hat. Eine größere Sensation hat die deutsche Justizgeschichte bis dahin nicht erlebt. Entsprechend groß die öffentliche Anteilnahme am Schicksal der Frau, die „aus Liebe zu ihrer Tochter Rache’ nahm. „Den hätte ich auch erschossen. Die Frau muss freigesprochen werden“, so die Meinung der Lübecker Bürger. Marianne Bachmeier ist eine attraktive Frau. Die Männer liegen ihr zu Füßen. Dennoch wählt sie immer die falschen aus.
    Sie lässt sich von ihnen reinlegen und ausnehmen. Sie ist immer das Opfer. Sie scheint unglückliche Beziehungen zu bevorzugen. Sie kann wohl nicht glücklich sein. Das ist die Geschichte, die vor Prozessbeginn in vielen Medien ausgebreitet wird. Durch die Boulevardpresse aufgewühlt, ist sich dabei Volkes Meinung einig: diese Frau verdient eher Lob für ihre Tat als Gefängnis. Drohbriefe erreichen das Gericht: sollte Marianne Bachmeier bestraft werden, haften Staatsanwalt und Richter mit ihrem Leben.
    Im November 1982, im Prozess gegen die „Rachemutter“ Marianne Bachmeier, werden ihre Anwälte die Justiz für Grabowskis Verbrechen mitverantwortlich machen. Klaus Grabowski war mehrfach wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestraft. Die Argumentation der Anwälte: hätte die Justiz dem unter Bewährungsaufsicht stehenden Grabowski untersagt, sich nach seiner Kastrierung einer Hormonbehandlung zu unterziehen, dann wäre Anna nicht ermordet worden und Marianne Bachmeier hätte nicht Rache üben müssen.
    Marianne Bachmeier sagt vor Gericht aus, sie habe gar nicht töten wollen. Sie habe ganz unüberlegt aus dem Affekt heraus geschossen. Sie habe auch nie schießen geübt. Sie wird zu sechs Jahren Haft verurteilt und nach drei Jahren bereits entlassen. Doch die Geschichte der Marianne Bachmeier muss noch einmal geschrieben werden, Die Wahrheit sieht anders aus. Der Staatsanwalt war schon damals davon überzeugt, dass Marianne Bachmeier nicht die volle Wahrheit gesagt hatte: „Das war eine hervorragende Schützenleistung.
    Das kann man nur, wenn man geübt hat.“ Und Freunde von damals bestätigen, dass Marianne Bachmeier sehr wohl Schießübungen gemacht hat, sich somit doch auf den Ernstfall vorbereitet hat. In einem Live-Auftritt bei „Fliege“ gibt Marianne Bachmeier 1995 selbst zu, dass sie den Mörder ihrer Tochter nach reiflicher Überlegung erschossen hat, um Recht über ihn zu sprechen, und um ihn daran zu hindern, weiter gemeine Unwahrheiten über Anna zu verbreiten. Es war also doch ein Racheakt. Doch auch das Bild der fürsorglichen liebevollen Mutter gerät etwas ins Wanken.
    Marianne Bachmeier hatte zwei frühe Töchter zur Adoption weggegeben und wollte auch ihr drittes Kind Anna einem befreundeten Ehepaar überlassen. Eine Schulfreundin erinnert sich, dass Anna „wie ein freier Vogel war … aber sie hatte einfach kein Zuhause.“ Alle, die Anna kannten, schwärmen noch heute von diesem wunderbaren Mädchen, das mit sieben Jahren sterben musste. Michael Grambergs Film wird dann auch eher zu einer Widmung an das Kind als an die schillernde Figur der Mutter, die damals so im Vordergrund gestanden hatte. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMo 17.04.2006Das Erste

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