2 Folgen, Folge 1–2

  • 15 Min.
    „Meine Loyalität für die Verfassung steht über meiner Loyalität zu meinem Chef.“, entscheidet Rudolf Schmenger am 30. August 2001. Bis dahin ist er ein effizienter Steuerfahnder, mehrfach belobigt von seinem Dienstherrn, dem Frankfurter Finanzamt. In dessen Auftrag durchsucht er auch eine Großbank und kommt Steuerhinterziehern auf die Spur, die Millionenbeträge auf Konten ins Ausland schleusen. Ohne Angabe von Gründen untersagt ihm sein Dienstherr diese „Fälle“ weiter zu verfolgen. Eine vermutlich politisch motivierte Anweisung aus dem hessischen Finanzministerium, denn die Ermittlungen in den Banken könnten sich – so die Annahme – nachteilig für das Land als Wirtschaftsstandort auswirken. „Es kann doch nicht sein, dass wir die kleinen Steuersünder hängen und die großen laufen lassen.“, sagt Rudolf Schmenger.
    Aber schließlich verfügt das Finanzministerium die Auflösung seiner Abteilung. Rudolf Schmenger wehrt sich – bis die Amtsleitung über ein beauftragtes Gutachten einen Weg findet, ihn loszuwerden: Ein Psychiater attestiert Rudolf Schmenger eine „querulatorische Entwicklung“ und schreibt ihn „lebenslang dienstunfähig“. Gegen seinen Willen wird er mit Anfang 40 in den vorzeitigen Ruhstand geschickt. Inzwischen beschuldigt die hessische Landesärztekammer den Psychiater, ein Gefälligkeitsgutachten im Interesse der Landesregierung erstellt zu haben. Rudolf Schmenger kämpft um seine Reputation und schart weiter Beamte um sich, die wie er ihrem Gewissen folgen wollen. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 02.12.2013WDR
  • 15 Min.
    „Es kann doch nicht sein, dass man die kleinen Steuersünder hängen und die großen laufen lässt“, sagt Rudolf Schmenger. Gegen seinen Willen wird der Steuerfahnder mit Anfang 40 in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Bis dahin ist er ein effizienter Steuerfahnder, mehrfach belobigt von seinem Dienstherrn, dem Frankfurter Finanzamt. In dessen Auftrag durchsucht er auch eine Großbank und kommt Steuerhinterziehern auf die Spur, die Millionenbeträge auf Konten ins Ausland schleusen. Ohne Angabe von Gründen untersagt ihm sein Dienstherr, diese Fälle weiter zu verfolgen.
    Eine vermutlich politisch motivierte Anweisung aus dem hessischen Finanzministerium, denn die Ermittlungen in den Banken könnten sich – so die Annahme – nachteilig für das Land als Wirtschaftsstandort auswirken. Schließlich verfügt das Finanzministerium die Auflösung seiner Abteilung. Rudolf Schmenger wehrt sich – bis die Amtsleitung über ein beauftragtes Gutachten einen Weg findet, ihn loszuwerden: Ein Psychiater attestiert Rudolf Schmenger eine „querulatorische Entwicklung“ und schreibt ihn „lebenslang dienstunfähig“.
    Dennoch entscheidet Schmenger: „Meine Loyalität für die Verfassung steht über meiner Loyalität zu meinem Chef.“ Inzwischen beschuldigt die hessische Landesärztekammer den Psychiater, ein Gefälligkeitsgutachten im Interesse der Landesregierung erstellt zu haben. Rudolf Schmenger kämpft um seine Reputation und schart weiter Beamte um sich, die wie er ihrem Gewissen folgen wollen. In einer Reportage wird der „Fall Schmenger“ exemplarisch aufgerollt. (Text: SWR)
    Deutsche TV-PremiereMo 02.12.2013WDR

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